Auf Parkplatz „rechts vor links“ missachtet – mit weiteren Folgen
Am Donnerstagnachmittag, 07.04.2022 kam es auf einem Großmarktparkplatz in der Gottlieb-Daimler-Straße in Bad Wörishofen zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden.
Eine 60-jährige Pkw-Führerin übersah beim Ausfahren aus einer Parkstraße die von rechts kommende und vorfahrtsberechtigte 38-jährige Fahrzeugführerin. Sie missachtete hierbei die bekannte „rechts vor links“-Regelung. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Beide Verkehrsteilnehmer blieben unverletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 2.000 Euro.
Die 38-jährige Geschädigte konnte während der Unfallaufnahme keinen Führerschein aushändigen. Bei der kosovarischen Staatsbürgerin erhärtete sich der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Später bestätigte sich dieser, da die Kosovarin ihren Führerschein an das Landratsamt Unterallgäu übergeben hatte, damit dieser nach neuer Regelung in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden kann. Jedoch ist es ihr untersagt, während des Zeitraums der Umschreibung und Überprüfung ihrer kosovarischen Fahrerlaubnis, Fahrzeuge innerhalb der Bundesrepublik zu führen. Die Kosovarin sowie ihr Ehemann, welcher der Halter des benutzten Pkw ist, müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten.