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Erkheim: Rund 15.000 Euro Schaden bei Verkehrsunfall
Am Nachmittag des 27.12.2018 übersah eine aus Richtung Westerheim kommende Autofahrerin an der Autobahnauffahrt Erkheim die Vorfahrtsregelung „Vorfahrt gewähren“.
Sie wollte geradeaus auf die Autobahn auffahren. Hierbei kam es zur Kollision mit dem vorfahrtsberechtigten Geschädigten. Beide Fahrzeugführer wurden leicht verletzt. An den Pkw entstand ca. 15.000 Euro Sachschaden.