Landkreis Unterallgäu und Memmingen

Gute Nachricht: In Bayern dürfen nun doch kleine Maibäumchen gestellt werden

Wir hatten vor kurzem berichtet, dass Maifeiern und auch das Maibäumchen stellen untersagt sei. Doch aktuell gibt es hier nun doch eine Möglichkeit!

Freinacht muss dieses Jahr ausfallen
Wenn die Freinacht heuer frei macht, dann hat das dieses Jahr mit der Corona-Pandemie zu tun. Das Verziehen von losen Gegenständen rund ums Haus stellt nämlich keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Zudem besteht dabei auch die Gefahr vermehrter Gruppenbildung, die ja unbedingt vermieden werden soll. So schwer es dem einen oder anderen Brauchtumsfreund auch fallen mag, aber die Freinacht fällt heuer bayernweit ersatzlos aus.

Eine einzige Ausnahme gibt es (jedoch nur für Verliebte):
Das Aufstellen eines kleinen geschmückten Birkenbaums („Liebesmaien“) vor dem Haus seiner/s Angebeteten ist als Bewegung an der frischen Luft grundsätzlich zulässig. Allerdings nur alleine, mit einer weiteren haushaltsfremden Person, oder Angehörigen des eigenen Hausstandes. Aber auch hier gilt: keine Gruppenbildung und Abstand einhalten. Also wenn es im Rahmen eines Spazierganges stattfindet, spricht nichts dagegen. Dies hat die Bayerische Staatsregierung kurzfristig entschieden. Auch die Polizei ist informiert.

Trauriges Fazit der Nordschwäbischen Polizei zur diesjährigen Freinacht:
Corona geht – aber Brauchtum besteht. In diesem Sinne: Haltet noch ein bisschen durch und bleibt zuhause – wir sind für Euch da!

Wir hatten in unserem früheren Bericht die damals aktuelle Situation beschrieben und da war es noch nicht erlaubt. Doch da sich die Lage ja stetig ändert, gibt es nun noch die kleine Möglichkeit, das schöne Brauchtum zu leben.

Da 2020 ein Schaltjahr ist, sind diesmal die Frauen dran mit dem Stellen eines Maibaumes. Aber an die Regeln halten!

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