Landkreis Unterallgäu und MemmingenRegionalnachrichten

Kontrollen des Schwerlastverkehrs decken zahlreiche Verstöße auf

Beamte der Polizeiinspektion Buchloe führten am Freitag, den 14.04.2023, auf der B12 zwischen Buchloe und Germaringen ganztägig Kontrollen des Schwerlastverkehrs durch und entdeckten zahlreiche Verstöße.

Ein Münchner LKW-Fahrer einer Spedition fuhr mit 84 km/h auf der Bundesstraße und überschritt damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Ein niederländischer Speditionskollege toppte das noch und fuhr mit 93 km/h. Bei ihm wurden auch Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, als er nur 5,5 Stunden tägliche Ruhezeit einhielt statt der mindestens geforderten 9 Stunden. Eine Sicherheitsleistung im mittleren, dreistelligen Bereich mussten sowohl die Spedition als auch der Fahrer hinterlegen. Ein russischer Lkw-Fahrer, der für eine spanische Spedition arbeitete, tippte während der Fahrt auf seinem Mobiltelefon herum und fuhr 81 km/h schnell. Ein Reifen am Sattelauflieger hatte zudem eine massive Beschädigung auf der Lauffläche. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im niedrigen, dreistelligen Bereich hinterlegen. Eine Kontrolle eines bulgarischen Gespanns zur Pkw-Beförderung, bestehend aus einem Kleintransporter mit Anhänger, ergab, dass der analoge Tachograf des Zugfahrzeugs fehlerhaft aufzeichnete. Der Fahrer hatte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 23 km/h überschritten. Auch hier mussten Fahrer und Spedition jeweils eine Sicherheitsleistung im mittleren, dreistelligen Bereich hinterlegen. Die Kontrolle eines deutschen Sattelzugs ergab, dass der Fahrer die Ladung von insgesamt 22 Tonnen unzureichend gesichert hatte. Der Fahrer musste die Ladung nachsichern und die Weiterfahrt wurde erst nach ordnungsgemäßer Sicherung erlaubt. Auch hier erwarten Fahrer und Spedition ein Bußgeldverfahren. Bei einem Sattelzug mit estnischer Zulassung verstieß der litauische Fahrer gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit, was ein Verwarnungsgeld von 50 Euro zur Folge hatte. Die Spedition muss jedoch mit einem Bußgeldverfahren im mittleren, dreistelligen Bereich rechnen, da sich das Unternehmen seit der Erstzulassung des Lkw im Jahr 2016 nicht wie erforderlich am digitalen Kontrollgerät angemeldet hatte.

Es gab auch positive Ergebnisse, bei vier kontrollierten Fahrzeugen gab es keinerlei Beanstandungen.

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