Landkreis Unterallgäu und MemmingenRegionalnachrichten

Memmingen: Zwei Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz

Im Bereich der Polizeiinspektion Memmingen kam es am vergangenen Montag, 23.03.2020, zu zwei Anzeigen im Zusammenhang mit der Ausgangsbeschränkung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Gegen 17.00 Uhr wurde in der Buxheimer Straße eine Gruppe von drei Männern angetroffen, die sich in der Stadt zufällig getroffen hatten und nun gemeinsam spazieren gehen wollten.

Gegen 18.10 Uhr kontrollierte eine Streifenbesatzung zwei Insassen eines Pkws, die gerade auf den Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in der Allgäuer Straße einbogen. Nach ihren Angaben wollten sie gemeinsam dort zum Einkaufen gehen. Die beiden kannten sich jedoch nur von der Schule her.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass Einkaufen grundsätzlich erlaubt ist, jedoch nur alleine. Ausnahme wäre, wenn sie dies nicht mehr alleine schaffen, zum Beispiel aufgrund von Gehbehinderung oder fortgeschrittenem Alter und ihnen somit eine zweite Person beim Einkaufen behilflich sein muss. Weiterhin sind das Spazierengehen und der Sport an der frischen Luft gestattet, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne sonstige Gruppenbildung.

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