Landkreis Unterallgäu und MemmingenRegionalnachrichten

Memmingerberg: Mehrere Feststellungen der Grenzpolizei am Flughafen

Am Allgäu Airport meldet die Grenzpolizei Memmingen drei Fälle, in denen sie tätig werden musste.

Haftbefehl wegen Subventionsbetrug
In den Morgenstunden des vergangenen Freitag, 01.04.2022 wurde im Rahmen der stichprobenartigen Schengenkontrolle des Flugzeuges aus Palma de Mallorca (Spanien) ein 37-Jähriger angetroffen. Bei der Kontrolle wurde ein Untersuchungshaftbefehl eines baden-württembergischen Amtsgerichtes wegen Subventionsbetruges festgestellt. Der Mann wurde festgenommen und dem zuständigen Jour-Richter beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Der Haftbefehl wurde durch den Richter bestätigt und der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Ulm eingeliefert.

Einreiseverweigerung
In der Mittagszeit des Samstag, 02.04.2022 konnte von den Beamten der Grenzpolizei Memmingen ein 25-jähriger Albaner festgestellt werden. Im Rahmen der Einreisekontrolle zum Flug aus Tirana/Albanien konnte der junge Mann nicht genügend Barmittel zur Finanzierung seiner Reise nach Deutschland vorlegen. Auch zu seinen Einreisegründen machte der Albaner widersprüchliche Angaben. Dem Mann wurde die Einreise in das Bundesgebiet verweigert und er verließ am Abend des gleichen Tages Deutschland in Richtung Albanien.

Zwei illegale Aufenthalte
In den Abendstunden des vergangenen Sonntages wurden von der Grenzpolizei Memmingen im Rahmen der Ausreisekontrollen zu den Flügen nach Tirana (Albanien) und Belgrad (Serbien) zwei illegale Aufenthalte festgestellt. Ein 34-jähriger Albaner hatte seinen möglichen Aufenthaltszeitraum im Schengen-Gebiet um 46 Tage überschritten und leistete zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheit in Höhe von 300 Euro. Sowie ein 51-jähriger Serbe, der seinen möglichen Aufenthalt um 30 Tage überschritten hatte und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 270 Euro bezahlte. Albanische und serbische Staatangehörige haben im Rahmen ihres Touristenprivilegs in einem Zeitraum von 180 Tagen die Möglichkeit sich 90 Tage im Schengen-Gebiet aufzuhalten. Die beiden Männer konnten jeweils nach erfolgter Sachbearbeitung nach Albanien und Serbien ausreisen. Gegen die beiden Männer wird jeweils eine Strafanzeige wegen des illegalen Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz erstattet.

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