Oberostendorf: Mädchen und Fahrzeugbesitzer handeln sich Ärger ein
Samstagmittag befuhren zwei 12-jährige Mädchen mit einem Elektrokleinstfahrzeug die Hörmannstraße in Gutenberg. Die Fahrt wurde unterbunden da das Mindestalter zum Führen solcher Tretroller mit Elektromotor bei 14 Jahren liegt. Zudem ist es verboten weitere Personen mit auf dem Roller zu befördern. Es wurde außerdem noch festgestellt, dass an dem Elektrokleinstfahrzeug keine Versicherungsplakette angebracht war und daher keine vorgeschriebene Pflichtversicherung hierfür bestand. Es wird daher wegen der Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz und der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ermittelt, wobei die 12-jährige Fahrerin aufgrund ihres Alters strafunmündig ist. Zudem wird gegen den Besitzer des Rollers ermittelt da er die Fahrt zugelassen hatte.