Polizeipräsidium Schwaben Süd/West: Ein Jahr Body Cam – positives Zwischenfazit
Heute vor einem Jahr, am 25.09.2019, starteten die Polizeiinspektionen und Stationen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West den Einsatz der so genannten Body Cam.
Waren es beim Start noch 100 Kameras, sind es heute 120 dieser Action Cam großen in auffälligem gelb gehaltenen Kameras, welche die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Regel an der Einsatzkleidung im rechten Brustbereich tragen. Dabei bleibt es ihnen selbst überlassen, ob sie diesen „Unabhängigen zuschaltbaren Augen- und Ohrenzeugen“ mit sich führen und ob sie das System dann auch einsetzen. Es handelt sich um ein freiwilliges Einsatzmittel.
Die Aufnahmen sollen zu einer konfliktfeien Einsatzbewältigung beitragen bzw. eine deeskalierende Wirkung erreichen. Im Idealfall kommt es allein durch das Tragen der auffälligen Kamera, oder dem Hinweis, dass eine Aufnahme in Kürze gestartet werden soll, zu keiner Notwendigkeit, eine Aufzeichnung auszulösen.
War zu Beginn die Skepsis bei den Polizeikräften noch etwas verhalten, sieht man sie heute im täglichen Streifendienst fast regelmäßig, berichtet Polizeisprecher Holger Stabik. Immer wenn eine Polizeikraft in eine Situation kommt, bei der sie ein Aufzeichnen von Video und Ton für angebracht hält, startet sie die Aufnahme mit entsprechender Ankündigung. Dabei findet ein ständiges Pre-Recording statt. Das bedeutet, dass ab gezieltem Start der Aufnahme die vorangegangenen 30 Sekunden ebenfalls auf der Aufzeichnung zu sehen sind. Diese Voraufnahmen werden bei Nichtverwendung nicht gespeichert.
Etwa 200 Aufnahmen pro Monat im Präsidiumsbereich
Eine erste Auswertung für die letzten Monate zeigt, dass im Schnitt etwa 200 Videos pro Monat aufgenommen werden. Seit Start der Body Cam flossen bereits über 500 Aufnahmen als Beweismittel in Gerichtsverfahren ein. Dies beweist bei etwa 124.000 Einsätzen pro Jahr (Zahl aus 2019) einerseits, dass es keine flächendeckende und anlasslose Videoüberwachung von Bürgerinnen und Bürgern gibt, sondern dass der Einsatz der Systeme von den Beamtinnen und Beamten mit Bedacht und Augenmaß erfolgt. Andererseits sind die nicht manipulierbaren Videos ein objektives und wertvolles Beweismittel für die Justiz.
Der verantwortungsvolle Umgang mit dem neuen Einsatzmittel spiegelt sich auch in der Beschwerdestatistik wider. Bislang ging beim Polizeiverwaltungsamt lediglich eine schriftliche Beschwerde bei einem Einsatz in Memmingen ein. Darin wurde den Beamten vom Beschwereführer vorgeworfen, eine Aufnahme angefertigt zu haben, was aber nachweislich nicht stattfand.
Leider kann kein messbarer Rückschluss gezogen werden, ob ein konfliktträchtiger Polizeieinsatz ohne Kamera nun anders verlaufen wäre, aber die Rückmeldungen der Polizeikräfte lassen vermuten, dass sich Situationen entschärfen.
So fällt auch das Resümee von Polizeipräsident Werner Strößner positiv aus: „Wir ziehen eine sehr positive Zwischenbilanz. Die Body Cams stoßen bei den uniformierten Beamtinnen und Beamten auf große Akzeptanz. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die erwartete deeskalierende Wirkung eintritt. Emotionale und eskalierende Einsatzsituationen lassen sich so oftmals noch verbal lösen und tragen damit zum Schutz der Einsatzkräfte bei. Die Body Cam ist ein Gewinn für beide Seiten – Polizistinnen und Polizisten wie Bürgerinnen und Bürger.“
Die Kamera hat drei Betriebszustände: Sie kann ausgeschaltet sein, dann findet auch ein Pre-Recording statt; dann gibt es den Standby-Modus, bei dem die erwähnte Voraufzeichnung stattfindet und es kann eine Daueraufnahme aktiviert werden
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Soll eine Aufnahme im Nachgang angeschaut werden, wird dies durch hinzuziehen des Vorgesetzen nach dem 4-Augen-Prinzip durchgeführt. Eine Sicherung der Aufnahme muss manuell stattfinden, um diese der Ermittlungsakte hinzuzufügen. Werden die Aufnahmen nicht gesichert, löscht die Kamera diese automatisch nach 21 Tagen.
Einsatzübung mit Body Cam
Nachdem die Body Cam von den Streifenbeamten und Beamten eingesetzt wurden, finden sie nun auch bei den Diensthundeführerinnen und Führern Anwendung.
Wie so ein Einsatz aussehen kann, wurde eindrucksvoll von der Polizei in einem ehemaligen Firmengebäude in Senden am heutigen 25.09.2020 demonstriert. Dabei befand sich im 2.OG ein „Jugendlicher“, der sich dort widerrechtlich aufhielt. Polizeiobermeister Stefan Kränzle, Leiter der Diensthundeführer, war mit seinem fast vierjährigem holländischen Schäferhund – der auf den Namen „Maddox“ hört und seit 6 Monaten fertig zum Leichenspürhund ausgebildet ist – vor dem Firmengebäude eingetroffen und forderte den Jugendlichen auf, das Gebäude zu verlassen. Da dieser sich weigerte, erging der Hinweis, dass er nun in Bild und Ton aufgenommen wird. Diensthundeführer Kränzle und sein vierbeiniger Kollege Maddox gingen nun ins Gebäude bis in den 2.OG und blieben zunächst an der Zimmertüre stehen, in dem sich der „Jugendliche“ befand. Mit dem für den Unruhestifter deutlich sichtbaren Hund an der Leine wurde ihm ein Platzverweis ausgesprochen und er wurde aufgefordert, aus dem Gebäude zu gehen und den Stock weg zu legen, den er in aggressiver Weise in der Hand hielt. Da sich der Jugendliche weigerte, kam Maddox zum Einsatz, der die Person zu Boden brachte. Dort wurde der „Jugendliche“ dann von einer Streifenbesatzung festgenommen unter lautem Gebell von Maddox, der von seinem Herrchen dann an kurzer Leine gehalten wurde. Der Übung war damit mit Erfolg beendet.
Blick als Zuschauer: