Landkreis Unterallgäu und Memmingen

Schlussbilanz zum bundesweiten Schwerpunktaktion „Maskentragepflicht“

Die Polizei führte am 07.12.2020 im Zeitraum zwischen 07.00 und 22.00 Uhr eine bundesweiteweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und an öffentlichen Plätzen durch. Bilanz der Polizeipräsidien Schwaben Süd/West und Schwaben Nord ziehen Bilanz.

Auch die Dienststellen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beteiligten sich an dieser Schwerpunktkontrolle.

Vielerorts kontrollierten die Polizeibeamtinnen und -beamten die gültigen Regeln in Zusammenhang mit der Mund-Nase-Bedeckung. Insgesamt stellten sie bei diesen Kontrollen eine hohe Akzeptanz für die Maskentragepflicht fest. Sowohl im Bereich des ÖPNV, als auch an öffentlichen Plätzen mit Maskentragepflicht wurden nur ganz vereinzelt Personen angetroffen, die die Mund-Nase-Bedeckung unter falscher Anwendung oder gar nicht getragen hatten. Die Maskentrageverpflichtung wurde zu 95 % umgesetzt.

Dennoch mussten im Rahmen der Kontrollen 106 Verstöße geahndet werden. Im Bereich des ÖPNV wurden 28 Personen ohne oder mit falsch aufgesetzter Mund-Nase-Bedeckung angetroffen, an sonstigen öffentlichen Plätzen mit Maskentrageverpflichtung waren es 78.

Fazit der Polizeiinspektion Günzburg
Als Fazit der gestrigen Schwerpunktkontrollen im Bereich der Polizeiinspektion Günzburg ist festzuhalten, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung in den Bereichen, an denen eine Masken-Tragepflicht besteht, auch die Trageverpflichtung einhält.

Es gab jedoch auch vereinzelt Personen, die sich nicht an die Tragepflicht gehalten haben. Insgesamt wurden bei der Kontrollaktion sechs Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Diese wurden konsequent unterbunden und entsprechend geahndet.

Unabhängig von der Kontrollaktion wurde am frühen gestrigen Abend eine Dame im Vorraum einer Bank von einem dortigen Mitarbeiter angesprochen und auf die Maskenpflicht hingewiesen, da sie keine Mund-/Nasenbedeckung trug. Trotz Hinweis des Mitarbeiters weigerte sie sich einen Mund-/Nasenschutz zu tragen und verwies darauf, dass sie angeblich ein ärztliches Attest habe, welches sie von der Tragepflicht befreien würde. Anschließend beleidigte sie den Mitarbeiter verbal. Gegen die Dame wurde nun unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Beleidigung eingeleitet.

Mund-Nasen-Schutz in Discounter nicht getragen
Gleich zweimal mussten Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Neu-Ulm in zwei Discountern im Stadtgebiet Günzburg eingreifen, als sie Verstöße gegen die Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes feststellten. Eine 65-jährige Frau weigerte sich komplett, den Mund-Nasen-Schutz aufzuziehen, obwohl die Beamten lange auf sie einredeten. Ebenfalls trafen die Beamten eine 38-jährige Frau ohne Maske an. Diese zog ihren Mund-Nasen-Schutz jedoch sofort nach Ansprache durch die Polizisten auf. Beide werden nun zur Anzeige gebracht.

Überwachung der Maskenpflicht auch in Nordschwaben Augsburg/ Nordschwaben
Bilanz des Aktionstages: Am Kontrolltag waren 190 Polizeikräfte in ganz Nordschwaben unterwegs. Diese registrierten insgesamt 122 Verstöße gegen die Maskenpflicht, davon 79 im ÖPNV-Bereich und 43 in anderen Bereichen. 100 Kontrollierte müssen mit einer Anzeige und einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro rechnen (davon 69 im ÖPNV-Bereich, 31 Sonstige), 22 wurden mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro geahndet (davon 10 im ÖPNV-Bereich, 12 Sonstige). 9 Personen legten Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht vor, die nur allgemein gehalten waren und nicht zu einer glaubhaften Befreiung von der Maskenpflicht beigetragen haben. Auch sie wurden wegen Verstoßes gegen die MNB-Tragepflicht angezeigt.

Insgesamt wird die Maskenpflicht jedoch von den allermeisten sehr gut angenommen. So lag die Maskenanwendung in Bahn/Tram/Bussen/Taxen und Haltestellen bei rund 99 Prozent, was für eine hohe Akzeptanz des Regelwerks und Verantwortungsbewusstsein in der Bevölkerung spricht. Nur einige wenige scheinen sich noch immer nicht der Tragweite einer Maskenverweigerung bewusst zu sein. Eben jene werden auch weiterhin bei Antreffen ohne Maske konsequent zur Anzeige gebracht oder bei bestimmten niederschwelligen Verstößen kostenpflichtig verwarnt.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Kontrollen, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden verschärften Corona-Maßnahmen, auch weiterhin intensiv durchgeführt werden.

Die konkreten Vorgaben zur Maskentrageverpflichten können der aktualisierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen

 

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