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Warnung Kreise Unterallgäu und Kempten: „Schockbetrüger“ rufen jetzt gerade an

Ganz aktuell, 07.04.2021, versuchen Betrüger in den Landkreisen Memmingen und Kempten mit Schockanrufen an Geld zu gelangen. Die Polizei bittet um Beachtung des Warnhinweises.

Seit dem späten Vormittag verzeichnet die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ein erhöhtes Mitteilungsaufkommen aus den Landkreisen Memmingen und Kempten hinsichtlich der Betrugsmasche. Die Anrufer geben sich hierbei als Polizeibeamte aus und teilen mit, dass ein Angehöriger in einen Verkehrsunfall verwickelt sei. Um eine anstehende Haft abzuwenden, soll ein Geldbetrag übergeben werden.

Dabei handelt es sich um eine Betrugsmasche!
Die Angerufenen erkannten die Masche und gingen bislang nicht auf die Gespräche ein bzw. beendeten diese sofort. Die Vorgehensweise der „Schockbetrüger“ ist nicht neu und wird von Betrügern über Callcenter perfide angewandt und fortgeführt.

Die Polizei rät zu folgenden Verhaltenshinweisen:

  • Seien Sie bei Anrufen von vermeintlichen Bekannten misstrauisch, wenn Geldforderungen gestellt werden. Legen Sie auf und rufen Sie selbst unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
  • Geben Sie generell am Telefon keine Auskunft über persönliche oder finanzielle Verhältnisse. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Sprechen Sie mit Angehörigen, Verwandten und Bekannten über diese Betrugsmasche.
  • Falls Sie einen verdächtigen Anruf erhalten, informieren Sie unter der Notrufnummer 110 unverzüglich die Polizei.

Weitere Erläuterungen zur Betrugsmasche:
Die äußerst professionellen und sehr sprachgewandten Anrufer stellen sich als Familienangehörige vor. Durch geschickte Manipulation und wiederholte, teils über Tage dauernde Kontaktaufnahme gelingt es ihnen, ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen. Um sich zu legitimieren wird das Opfer teils aufgefordert, bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen. Der Täter täuscht dann durch das Einspielen eines Freizeichens vor, dass die Verbindung unterbrochen wurde, obwohl diese noch weiter besteht. Wenn das Opfer nun die Nummer der örtlichen Polizei oder die 110 wählt, wird keine neue Verbindung aufgebaut. Stattdessen täuscht derselbe Täter oder ein Komplize vor, den Anruf als „richtige Polizei“ wieder anzunehmen.

Trennen Sie also die Verbindung durch Auflegen und wenden sie sich an die Notrufnummer 110, wenn möglich von einem anderen Telefon. Lassen Sie sich nicht verbinden!

Die im Telefondisplay der Angerufenen angezeigte Rufnummer kann von den Tätern über eine Software manipuliert werden. Im Falle falscher Polizeibeamter wird teils die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle oder die örtliche Vorwahl in der Verbindung mit der 110 angezeigt. Die Anzeige einer bekannten Rufnummer ist also kein Grund für falsches Vertrauen.

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