Zollamt Memmingen entdeckt vier geschützte Bärenfelle
Als beim Zollamt Memmingen eine große Kiste aus Kanada im Rahmen der Zollabfertigung geöffnet wurde, schaute mit weit aufgerissenem Rachen und gläsernen Augen ein ausgestopfter Bärenkopf heraus.
Bei der weitergehenden Warenkontrolle zeigte sich, dass der Bärenkopf zu einem kompletten Schwarzbärenfell gehört. Die zur Einfuhr bestimmte Sendung enthielt insgesamt vier vollständige Schwarzbärenfelle und vier bleiche Bärenschädel. Zwei der Felle sind bereits als Wandbehang oder Teppich aufbereitet, die anderen beiden haben eine lederne Rückseite. Diese Trophäen stehen alle unter dem besonderen Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WAA).
Je nach Schutzbedürftigkeit einer bedrohten Tierart sieht das WAA bei der Einfuhr verschiedene Dokumente und Genehmigungen verpflichtend im Original vor. Bei dieser Warensendung konnten nur Kopien von Genehmigungen vorgelegt werden, die zudem abgelaufen waren. Da die notwendigen Unterlagen nach einer 90-tägigen Frist nicht vom Einführer nachgereicht werden konnten, mussten die vier Schwarzbärenfelle und die vier Bärenschädel nach dem WAA beschlagnahmt werden.
Der Zoll wird in diesen Fällen für das Bundesamt für Naturschutz tätig, dem nun die weitere Sachbearbeitung obliegt.