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Leipheim/A8: Sprinterfahrer hält sich nicht an die räumliche Beschränkung

Die Kontrolle eines Sprinters am 12.05.2020 durch die Polizei an der A8 bei Leipheim endete für dessen Fahrer mit einem Bußgeldverfahren.
In den Nachmittagsstunden kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage der Bundesautobahn 8 bei Leipheim einen Sprinter mit deutscher Zulassung. Der Beifahrer, ein 32-jähriger iranischer Staatsbürger, konnte den Beamten lediglich ein Dokument mit einer bereits ungültigen Duldung vorlegen. Dieses enthielt außerdem die Beschränkung für den Aufenthalt nur im Bundesland Baden-Württemberg. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausländeramt wurde von dort bestätigt, dass die Erteilung einer neuen Duldung bereits erfolgt ist, jedoch nach wie vor eine Genehmigung zum Verlassen des Bundeslandes Baden-Württemberg nicht erteilt ist. Der Mann muss deshalb mit einem Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz rechnen.

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