Leipheim/A8: Sprinterfahrer hält sich nicht an die räumliche Beschränkung
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Die Kontrolle eines Sprinters am 12.05.2020 durch die Polizei an der A8 bei Leipheim endete für dessen Fahrer mit einem Bußgeldverfahren.
In den Nachmittagsstunden kontrollierten Zivilfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Neu-Ulm auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage der Bundesautobahn 8 bei Leipheim einen Sprinter mit deutscher Zulassung. Der Beifahrer, ein 32-jähriger iranischer Staatsbürger, konnte den Beamten lediglich ein Dokument mit einer bereits ungültigen Duldung vorlegen. Dieses enthielt außerdem die Beschränkung für den Aufenthalt nur im Bundesland Baden-Württemberg. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ausländeramt wurde von dort bestätigt, dass die Erteilung einer neuen Duldung bereits erfolgt ist, jedoch nach wie vor eine Genehmigung zum Verlassen des Bundeslandes Baden-Württemberg nicht erteilt ist. Der Mann muss deshalb mit einem Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz rechnen.