Neu-Ulm: Lärmende Personen verstoßen zudem gegen Corona-Bestimmungen
Am 17.02.2021 wurde in den späten Abendstunden eine Ruhestörung mitgeteilt, die von einer Personengruppe an der Neu-Ulmer Caponniere ausgehen sollte. Die Polizei fuhr dort hin.
Vor Ort trafen die Beamten daraufhin sieben Personen im Alter zwischen 21 und 34 Jahren an. Die Personen hielten sich dort als Gruppe auf. Die geltenden Infektionsschutzbestimmungen wurden dabei jedoch nicht eingehalten; die erforderlichen Mindestabstände wurden nicht eingehalten und die Personen trugen keine Masken. Auch waren sämtliche Personen aus unterschiedlichen Hausständen. Die Beamten lösten die Ansammlung nach entsprechender Personalienfeststellung auf und verwiesen alle Personen des Platzes. Gegen die Beteiligten leiteten die Beamten zudem noch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der begangenen Verstöße ein.