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Bayern: Durchsuchungen zur Bekämpfung von Hasskriminalität – auch in der Region

Wie die Generalstaatsanwaltschaft München und das Bayerische Landeskriminalamt am heutigen 03.11.2020 mitteilen, werden aktuell – anlässlich eines europaweiten Aktionstags zur Bekämpfung von Hasskriminalität – zahlreiche Durchsuchungen in Bayern durchgeführt. Neben Bayern finden Durchsuchungen in 10 weiteren Bundesländern statt.

Ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität in Bayern setzen heute Polizei und Justiz. Derzeit vollziehen Ermittler in ganz Bayern zeitgleich Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 49 Beschuldigte. In enger Absprache mit der Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München koordiniert das Bayerische Landeskriminalamt die Einsatzmaßnahmen. Der seit 2016 regelmäßig in Deutschland stattfindende „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ wird in diesem Jahr erstmals unter der Federführung von EUROPOL in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „Joint Action Day“ durchgeführt. So wird seit heute Morgen auch Verfassern von Hasspostings aus sechs weiteren EU-Ländern das Handwerk gelegt.

„Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Menschenverachtende Verleumdungen, Volksverhetzungen und sogar Morddrohungen sind schwere Straftaten, die wir konsequent zusammen mit den Staatsanwaltschaften ermitteln. Der heutige Aktionstag zeigt, dass die vermeintliche Anonymität des Internets keinen Schutz für Straftäter darstellt“, so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.

„Jedem, der strafbare Hassposts absetzt, muss klar sein, dass dies erhebliche Konsequenzen nach sich zieht: Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen; zudem drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz.

Mehr als zehn Straftatbestände, von Beleidigung über Bedrohung bis hin zur Volksverhetzung, können im Einzelfall erfüllt sein. Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatelldelikte. Täter wiegen sich auf Grund der scheinbaren Anonymität des Internets in Sicherheit. Die Aktionstage der letzten Jahre und der heutige Joint Action Day machen jedoch eines klar: Täter werden ermittelt und deren Taten konsequent zur Anzeige gebracht. Die heutigen Maßnahmen in Bayern teilen sich wie folgt auf wurden selbst im Netz bedroht oder beleidigt? Sie haben Hasspostings festgestellt und möchten helfen?

Die heutigen Maßnahmen in Bayern teilen sich wie folgt auf:

  • Polizeipräsidium Oberbayern Nord
    Orte: Ingolstadt, Schrobenhausen
    3 Objekte – 3 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Oberbayern Süd
    Kreis: Bad Tölz-Wolfratshausen
    1 Objekt – 1 Beschuldigter
  • Polizeipräsidium München
    Orte: München
    4 Objekte – 4 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Niederbayern
    Ort/Kreis: Deggendorf, Kreis Deggendorf, Kreis Regen, Osterhofen, Plattling, Viechtach
    18 Objekte – 18 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Oberpfalz
    Ort/Kreise: Bad Kötzting, Cham, Furth, im Wald, Kreis Cham, Roding, Waldmünchen
    12 Objekte – 13 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Oberfranken
    Ort/Kreise: Kreis Forchheim
    1 Objekt – 1 Beschuldigter
  • Polizeipräsidium Mittelfranken
    Ort/Kreise: Nürnberg
    1 Objekt – 1 Beschuldigter
  • Polizeipräsidium Unterfranken
    Ort/Kreise: Bad Neustadt a. d. Saale, Kreis Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg
    4 Objekte – 4 Beschuldigte
  • Polizeipräsidium Schwaben Nord
    Ort/Kreise: Augsburg
    1 Objekt – 1 Beschuldigter
  • Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
    Ort/Kreise: Kaufbeuren, Senden
    2 Objekte – 3 Beschuldigte
    Aufgrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten, wurde in den frühen Morgenstunden die Wohnung einer 30-Jährigen in Kaufbeuren durchsucht. Diese steht im Verdacht, volksverhetzende Inhalte in eine Chatgruppe eingestellt zu haben. Zur Beweissicherung wurde das Handy der Tatverdächtigen sichergestellt.

    Die Kriminalpolizei Neu-Ulm vollzog unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen zwei Durchsuchungsbeschlüsse bei einem Pärchen in Senden, welches in der Vergangenheit eine einstellige Anzahl an Bilder und Symbole der NS-Zeit in einer Chatgruppe verschickte. Bei der 28-Jährigen und dem 48-Jährigen wurden die Mobiltelefone sichergestellt, welche nun durch die Kriminalpolizei ausgewertet werden.

Zivilcourage!
Melden Sie Hate Speech direkt im sozialen Netzwerk und benachrichtigen Sie Betroffene von Hate Speech über entsprechende Netzinhalte.

Gegenrede!
Auch aktive und sachliche Gegenrede (Counter Speech) kann eine Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten.

Melden!
Wenn Sie selbst mit Hate Speech konfrontiert werden, dann dokumentieren und sichern Sie die festgestellten Inhalte (Screenshot, Internetadresse und Ersteller sowie Datum und Uhrzeit) und melden Sie diese der nächsten Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft.

Blockieren!
Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hate Speech verbreiten und löschen Sie den betreffenden Beitrag.

Distanz!
Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt.

 

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderen folgenden Aufgaben:

Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,

Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91, 109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie

Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.

Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.

Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der ZET zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit vom Hate-Speech-Beauftragten koordiniert und unterstützt wird. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin.

Seit 01.06.2020 ist auch die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ bei der ZET angesiedelt.

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