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Bayern verschärft Sicherheitsmaßnahmen: Polizeiaufgabengesetztes beschlossen

Bayern verschärft den Kampf gegen den Terror. Wie die beiden heimischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart (beide CSU) mitteilen, hat der Bayerische Landtag mit ihrer Beteiligung jetzt Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes beschlossen.
Dadurch werden die polizeilichen Befugnisse zur Abwehr eklatanter Sicherheitsgefahren deutlich ausgeweitet. „Damit ist Bayern wieder einmal bundesweit Vorreiter, um die Bürgerinnen und Bürger noch wirksamer vor Sicherheitsgefahren zu schützen. Die Bayerische Polizei ist nicht nur personell und bei der Ausstattung spitzenmäßig, sondern auch beim rechtlichen Handwerkszeug.“

Sauter und Dr. Reichhart hatten sich nachhaltig für die Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes eingesetzt. „Die Gefahr durch Terrorismus und Extremismus in Deutschland ist weiterhin hoch. Daher ist es äußerst wichtig, unserer Polizei die nötigen Werkzeuge zur Überwachung gefährlicher Personen an die Hand zu geben. Mit den Änderungen im Polizeiaufgabengesetz sorgen wir dafür, dass unsere Polizei einige besonders wichtige Befugnisse erhält, um noch stärker präventiv tätig werden zu können“, so Alfred Sauter.

„Unsere Sicherheitsbehörden brauchen zum Beispiel die rechtliche Grundlage, um bei drohender Gefahr verschlüsselte Kommunikation über WhatsApp oder Skype überwachen zu können. Wir dürfen uns angesichts der ständig steigenden technischen Möglichkeiten von Straftätern und Terroristen nicht künstlich blind machen. Wir haben daher eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, um in bestimmten Fällen zur Gefahrenabwehr an die verschlüsselte Kommunikation im Internet heranzukommen. Bislang konnte die Polizei zwar ein Telefongespräch oder den SMS-Verkehr überwachen, aber nicht, wenn jemand mit dem gleichen Telefon und dem gleichen Telefonnetz mittels einer App telefoniert oder Kurznachrichten schreibt“, erklärt Dr. Hans Reichhart. Der Einsatz der neuen Polizeibefugnis ist laut Dr. Reichhart an hohe Voraussetzungen gebunden.

Mit der Gesetzesänderung wird außerdem die sogenannte drohende Gefahr als zusätzliche Gefahrbegriffskategorie eingeführt. „Mit dieser neuen Gefahrenkategorie wird für die Polizei der rechtliche Rahmen geschaffen, um in bestimmten Fällen bereits im Vorfeld wirksam reagieren und schon Vorbereitungshandlungen effektiver abwenden zu können. Gerade bei Gefährdern, die zum Beispiel in ihren Wohnungen Straftaten vorbereiten, war bislang der für ein polizeiliches Handeln erforderliche Nachweis einer konkreten Gefahr schwierig. “, so Sauter.

Zudem können Gefährder bei konkreten Gefahren künftig im Einzelfall länger als bislang maximal zwei Wochen in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. „Wie lange eine Gefahr konkret gegeben ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab“, erklärt Dr. Reichhart. „Damit können wir den Betreffenden solange präventiv festhalten, bis keine konkrete erhebliche Gefahr mehr von ihm ausgeht“, so Dr. Reichhart weiter.

Die Einführung der sogenannten elektronischen Fußfessel zur Überwachung gefährlicher Personen ist eine weitere wichtige Ergänzung der intelligenten, abgestuften Handlungsbefugnisse der Polizei. „Die Alternative zu elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist bisher die Rund-um-die-Uhr-Überwachung durch die Polizei. Diese Maßnahme ist aber sehr aufwendig und bindet viel Personal. Zur Überwachung von Aufenthaltsgeboten und Kontaktverboten ist die elektronische Fußfessel wesentlich effektiver“, erläutert Sauter.

 „Mit diesen vier Änderungen im Polizeiaufgabengesetz wird Recht und Ordnung in Bayern weiter gestärkt und das Sicherheitsgefühl der Menschen nochmals erhöht“, so Sauter abschließend. (kr)

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