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Bundesweite Mindestlohnsonderprüfung: Hauptzollamt Augsburg deckt Verstöße auf

Im Rahmen einer bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung in zahlreichen Branchen und Betrieben kontrollierten über hundert Beamte des Hauptzollamts Augsburg erstmalig in der neuen blauen Dienstkleidung 150 Objekte und befragten dabei 314 Personen.

In 59 Fällen wird die weitere Prüfung ergeben, ob tatsächlich der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Arbeitsstunde, der seit 01.01.2020 gilt, gezahlt worden ist. Die branchenspezifischen Mindestlöhne sind deutlich höher. Drei Personen, die sich illegal in Deutschland aufgehalten haben, wurden den Ausländerbehörden bzw. der Polizei übergeben.

Nagelstudio im Raum Ostallgäu kontrolliert
Bei der Überprüfung eines Nagelstudios im Raum Ostallgäu wurde ein vietnamesischer Staatsangehöriger mit einem nationalen Aufenthaltstitel für die tschechische Republik, der ihn nicht zur Arbeit in Deutschland berechtigt, angetroffen. Bei der Kontrolle gab er vor, seine Arbeitgeberin nicht zu kennen. Diese bestätigte seine Aussage. Da er von den Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Arbeiten in dem Nagelstudio beobachtet worden ist, wurde er zum zuständigen Ausländeramt gebracht. Mit Hilfe einer Dolmetscherin wurde ihm vor der Vernehmung die Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung mitgeteilt. Anschließend stellte sich heraus, dass er bereits einen Arbeitsvertrag mit seiner Chefin abgeschlossen hatte. Der Pass des vietnamesischen Staatsangehörigen wurde vom Ausländeramt einbehalten. Er wird Deutschland wieder verlassen müssen.

Autolackiererei im Unterallgäu
In einer Autolackiererei im Unterallgäu wurde ein kosovarischer Arbeitnehmer angetroffen, der seit Dezember 2019 unerlaubt Hilfsarbeiten in der Autolackiererei ausführte. Auch hier war der Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel und ohne die erforderliche Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung tätig. Eine Anmeldung zur Sozialversicherung war ebenfalls nicht erfolgt. Weitere Ermittlungen sind erforderlich.

Thai-Massagestudio im Allgäu
Weiter ermittelt wird auch nach der Überprüfung eines Thai-Massagestudios im Allgäu, bei dem angeblich nur geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiten. Die Arbeitnehmerinnen müssen jedoch täglich mehrere Stunden in dem Salon anwesend sein, da neben den Terminkunden auch Laufkundschaft spontan bedient werden muss. Krankheit und Urlaub werden nicht vergütet. Es gibt weder Aufzeichnungen über die geleisteten Tätigkeiten noch über die Arbeitszeiten.

Kontrollierter Arbeitnehmer eines Skilift zeigt Interesse an Bewerbung beim Zoll
Überrascht waren die Zöllner, als sich ein kontrollierter Arbeitnehmer an einem Skilift im Anschluss an seine Befragung, über das Bewerbungsverfahren beim Zoll erkundigt hat. Hier wurde gerne Auskunft erteilt.

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