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Polizei mahnt zur UEFA Euro 2016: Trotz Feierlaune auf Regeln achten

Die kommende Fußballeuropameisterschaft ist in aller Munde. Viele stecken schon in den Planungen in welchem Rahmen die Spiele verfolgt werden und wie nach dem Sieg der Lieblingsmannschaft gefeiert wird. Aber trotz aller Freude – nicht alles ist erlaubt.

Stichwort: Public Viewing

Durch den Gesetzgeber wurde für die Dauer des Turniers die Lärmschutzverordnung gelockert, was den Kommunen die Aufhebung der üblichen Lärmschutzzeiten ermöglicht. Demnach können öffentliche Übertragungen auch nach 22 Uhr stattfinden.

Unzumutbarer Lärm mit Vuvuzelas oder Tröten nicht erlaubt
Sofern Spiele im Haus, Garten oder Balkon verfolgt werden – also nicht bei öffentlichen Übertragungen – gilt nach wie vor die festgelegte Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr. Im Einzelfall sind auch Hausordnungen zu beachten. Aber auch außerhalb dieser Nachtruhe darf grundsätzlich nicht mit Hilfsmitteln wie beispielsweise Vuvuzelas oder Tröten unzumutbarer Lärm gemacht werden.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, rät die Polizei zur Absprache mit den Nachbarn, wenn die Grillfeier im Garten mit Fußballübertragung die Ruhe Anderer beeinträchtigen kann. Gegenseitige Rücksichtnahme kann so manchen Zwist vermeiden.

Stichwort: Autokorso

Sie sind grundsätzlich Erlaubnispflichtig, können aber bei spontaner Durchführung von der Polizei im Einzelfall unter Festlegung von Auflagen toleriert werden. Dies hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit die Sicherheit von Personen oder Sachen, oder die Nachtruhe in Gefahr sind. Es gelten immer die Vorschriften der Straßenverkehrsgesetze. Notfalls werden die Fahrzeugschlangen untersagt.

Polizeikelle
Symbolfoto: © Sven Grundmann – Fotolia.com

Auf gar keinen Fall toleriert werden beispielsweise Alkohol am Steuer, die Missachtung roter Ampeln oder Verletzung der Vorfahrtsvorschriften. Straftaten, grobe Verkehrsverstöße und Gefährdungen werden auch trotz Feierlaune von der Polizei konsequent verfolgt.

Schon alleine im Interesse der eigenen Gesundheit muss es selbstverständlich sein, dass sich die Fahrzeuginsassen während der Fahrt nicht aus dem Fenster oder Schiebedach lehnen dürfen, oder sich gar auf die Motorhaube zu setzen. Auch bei Schrittgeschwindigkeit kann dies zu Verletzungen führen. Abgesehen davon kann dies auch zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Alle Fahrzeugnutzer müssen auch Fußgänger beachten, die sich oft ebenfalls unter die feiernden Autofahrer mischen. Hier ist Rücksichtnahme und Vorsicht gefragt. Das beliebte Fahnenschwingen aus dem fahrenden Auto heraus kann Fußgänger verletzen und wird deshalb unterbunden.

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West appelliert deshalb, während der Korsos die Spielregeln einzuhalten, da Sicherheit immer Vorrang hat, und wünscht jedem Fan das möglichst weite Fortkommen seiner Mannschaft im anstehenden Turnier.





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