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Rosenheim: Interne Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte wegen Chatgruppe

Der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd Kopp suspendierte einen Polizeibeamten und entband einen Weiteren von seinen Aufgaben.

Auf der Grundlage von Ermittlungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd führt das Bayerische Landeskriminalamt, SG 131, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein aktuelle Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte. Beide Beamte sind Angehörige des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Ein Beamter wurde durch Polizeipräsident Kopp nach dem Vollzug von Durchsuchungsmaßnahmen am Montag, den 18.03.2019, umgehend suspendiert. Der andere Beamte wurde mit sofortiger Wirkung von seinen dienstlichen Aufgaben entbunden.

Ausgangspunkt dieses Verfahrens waren strafrechtliche Ermittlungen gegen einen Beamten des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, der Teilnehmer einer privaten Chatgruppe einer App war: In der Chatgruppe, die zum Tatzeitpunkt aus 12 Angehörigen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd bestand, wurden durch diesen Beamten der Operativen Ergänzungsdienste Rosenheim unter anderem eine volksverhetzende Nachricht verbreitet. Ein anderer Beamter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd hatte den strafrechtlich relevanten Vorgang unverzüglich dem Polizeipräsidium zur Kenntnis gebracht. Die diesbezüglichen Ermittlungen wurden von einer Kriminalpolizeiinspektion des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd durchgeführt. Hinsichtlich der vorbeschriebenen Handlung ist bereits im Jahr 2018 eine strafrechtliche Sanktion durch die Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den Beamten in Form einer Geldauflage ergangen. Der Beamte wurde zunächst von seinen dienstlichen Aufgaben entbunden und zwischenzeitlich mit anderen dienstlichen Aufgaben betraut. Das geführte Disziplinarverfahren hat das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit einer Geldbuße abgeschlossen.

Im Februar 2019 fielen dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd im Zusammenhang mit dienstaufsichtlichen Anhörungen der Teilnehmer der o. g. Chatgruppe Ungereimtheiten auf. Die daraufhin veranlassten kriminalpolizeilichen Nachermittlungen ergaben den Verdacht der Strafvereitelung im Amt durch den damaligen Ermittlungsbeamten, da dieser im Ermittlungsbericht fälschlicherweise angab, den Urheber aufgrund gelöschter bzw. überschriebener Daten nicht feststellen zu können. Die weiteren Ermittlungen wurden durch das Bayerische Landeskriminalamt, Sachgebiet 131, veranlasst. Der Beamte wurde nach erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen des Bayerischen Landeskriminalamtes am 18.03.2019 durch Polizeipräsident Kopp umgehend vom Dienst suspendiert.

Gegen den im Rahmen der Nachermittlungen nunmehr festgestellten Urheber der volksverhetzenden Nachricht wird aufgrund der aktuellen Erkenntnisse jetzt ebenfalls strafrechtlich ermittelt. Dabei handelt es sich um einen Polizeibeamten einer Polizeiinspektion des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, der im Zuge der erforderlichen Durchsuchungsmaßnahmen vom 18.03.2019 mit sofortiger Wirkung von seinen dienstlichen Aufgaben entbunden wurde.

Polizeipräsident Robert Kopp: „Ich akzeptiere es nicht, dass Polizeibeschäftigte volksverhetzende Inhalte oder diskriminierende Äußerungen in sozialen Netzwerken verbreiten. Derartige Verhaltensweisen müssen konsequent und rückhaltlos aufgeklärt werden. Deshalb haben wir die erforderlichen straf- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen sofort veranlasst. Es ist zwingend erforderlich, dass alle gebotenen Ermittlungsmaßnahmen objektiv und korrekt durchgeführt werden. Aus meiner Sicht entspricht das bisher bekannte Verhalten der Beamten nicht den Wertmaßstäben einer demokratischen und rechtstaatlichen Polizei.“

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