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Vatertag: „Christi Himmelfahrt“ – Keine Ausnahme von den Regeln zum Infektionsschutz

Trotz bester Wetteraussichten können die Traditionen des Vatertages dieses Jahr nicht wie üblich stattfinden.

Während sich sonst an Christi Himmelfahrt Männer in größeren Gruppen mit Bollerwagen und üppigem Getränkevorrat zu einem Ausflug aufmachten, muss die Vatertagstradition dieses Jahr an die geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst werden.

Und eines steht dabei fest: eine Gruppe Vatertagswanderer mit Bier im Gepäck, stellt keine Sportlergruppe des Breiten- und Freizeitsports dar. Wer also überlegt, sich zu fünft als „Sportgruppe“ mit dem Bollerwagen aufzumachen, sollte nochmal umplanen.

Zu beachten gilt weiter, dass Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen unabhängig von den anwesenden Personen untersagt ist.

Wen darf ich zu Hause besuchen? Wer darf mich zu Hause besuchen?
Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes umfassen.

Sind Darbietungen durch Musikgruppen beispielsweise in Biergärten erlaubt?
Der Auftritt einer Musikgruppe stellt eine Veranstaltung dar und ist damit grundsätzlich untersagt.

Wenngleich vielerorts Lokale und Berghütten ihre Biergärten und Aussenschankflächen wieder geöffnet haben, bittet die Polizei eindringlich darum, den Infektionsschutz stets im Auge zu behalten und die Regeln zu beachten.

Die Polizei appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich auch an Christi Himmelfahrt an die Regeln im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie zu halten. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West kontrollieren auch an diesem Tag besonnen und mit Fingerspitzengefühl die Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregeln.

Die Bildung größerer Gruppen ist zu vermeiden und das Abstandsgebot sollte stets eingehalten werden.

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