Polizei Immenstadt stellt Verstöße gegen Ausgangssperre fest
Die Polizeiinspektion Immenstadt musste am 19.12.2020 und 20.12.2020 mehrere Verstöße gegen die Ausgangssperre feststellen.
Unwissenheit schützt vor Straße nicht
In der Nacht zum Sonntag gegen 03.00 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife einen Pkw mit Ostallgäuer Kennzeichen. In dem Fahrzeug befanden sich drei junge Leute im Alter zwischen 21 und 27 Jahren. Sie wollten den Besuch bei einer Bekannten als triftigen Grund anführen. Von einer Ausgangsbeschränkung wussten sie angeblich nichts. Jeder der drei Marktoberdorfer mit osteuropäischer Herkunft muss nun mit einem Bußgeld rechnen.
Betrunkenem half auch seine Ausrede nichts
In der Nacht zum Sonntag fiel in der Liststraße ein angetrunkener Fußgänger auf. Als er von der Streife gegen 02.50 Uhr auf die Ausgangssperre angesprochen wurde, schilderte er zunächst wenig glaubwürdig, noch Umzugsarbeiten durchgeführt zu haben. Der 31-jährige Immenstädter muss nun mit einem Bußgeld rechnen.
Familientreffen entgegen der Kontaktbeschränkungen in Blaichach
Am Samstagabend teilte ein Bewohner aus der Heinrich-Gyr-Straße mit, dass sich in einer Privatwohnung des gleichen Hauses mehr Personen aufhalten würden, als derzeit zulässig ist. Wie sich bei der Kontroller hausstellte, wurde ein Großvater von der Familie seines Enkels besucht. Die balkanstämmigen Besucher mit festem Wohnsitz in der Schweiz verstießen lediglich gegen die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, weil ein Kind bereits 14 Jahre alt war und dadurch nicht mehr in der Ausnahme für Kinder fällt. Der Sachverhalt wird dem Landratsamt vorgelegt. Der Mitteiler fühlte sich in seiner Nachbarwohnung gefährdet, weil er nach eigenen Angaben einer Risikogruppe angehöre.
Ansammlung von Wanderern an Berghütte
Am Samstagnachmittag rief eine Wanderin die Polizei, weil sie bei einer Berghütte am Unterstixner vermeintliche Coronaverstöße gesehen habe. Dabei beobachtete sie bei strahlendem Sonnenschein eine Menschenansammlung im Wandergebiet, welche sich bei einer Hütte verpflegten und dabei Glühwein konsumierten. Bei der polizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass bei der Hütte neben kleinen Speisen alkoholfreier Punsch to go im Außenbereich verkauft wurde. Weil sich die Wanderer aber rings um die Hütte zum Pausieren niederließen, wird der Sachverhalt dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt. Hier droht dem Hüttenwirt ein Bußgeld nach der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.