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Zoll stoppt drei Paketlieferungen auf der A7 bei Füssen

Kleintransporter müssen auf dem Weg nach Großbritannien einen Teil der Ladung nach Kontrollen des Zolls zurücklassen.

Gleich dreimal innerhalb weniger Tage haben die Beamten der zum Hauptzollamt Augsburg gehörenden Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Kempten hochsteuerbare Waren, vor allem alkoholische Erzeugnisse und Zigaretten, die aus Albanien und Griechenland in Kleintransportern nach Großbritannien befördert werden sollten, aufgegriffen. Es entstand ein Steuerschaden in Höhe von insgesamt 6.173,72 Euro. In allen drei Fällen handelt es sich um ein gewerbliches Verbringen von Waren, für das zwingend eine zollrechtliche Abfertigung erforderlich gewesen wäre.

Im ersten Fall wurde am 08.06.2020 gegen 00.45 Uhr ein Kleintransporter mit britischer Zulassung am Grenztunnel Füssen einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass in der Ladung, die aus einer Vielzahl an Postpaketen bestand, unter anderem rund 520 Liter selbstgebrannte alkoholische Erzeugnisse, 8.200 Stück Zigaretten, 400 Gramm Tabak und 20 kg Kaffee enthalten waren. Die hochsteuerbaren Erzeugnisse waren teilweise in Kleidung oder Alufolie eingewickelt. Da der griechische Fahrer keinerlei Zollpapiere mit sich führte, wurden die Waren sichergestellt und ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Am 09.06. und 10.06.2020 wurden die Beamten der KEV Kempten von Bundespolizei Kempten hinzugezogen. Ein in Großbritannien zugelassener Kleintransporter, gefahren von zwei Personen aus Albanien, wurde ebenfalls am Grenztunnel in Füssen kontrolliert. Die in Griechenland und Albanien geladenen Pakete an private Empfänger enthielten knapp 96 Liter selbstgebrannte Alkoholerzeugnisse, 6,2 kg Kaffee sowie Goldschmuck, ein Fahrrad und ein Tablett. Es wurden Steuern in Höhe von 781,56 Euro erhoben.

Im dritten Fall waren insgesamt 98 Liter selbstgebrannte Alkoholerzeugnisse, 6,6 kg Kaffee 1 kg Tabak, 18 Asthmasprays sowie 16 kg Fleisch und 72 kg Milchprodukte in private unfrankierte Pakete verpackt. Da auch in diesem Fall keine Zollpapiere vorgelegt werden konnten, wurde gegen den Fahrer ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben sowie einer Sicherheit für die zu erwartende Strafe und Kosten und der Gebühr für die Vernichtung des Fleischs und der Milcherzeugnisse, es wurde alles ohne Kühlung transportiert, konnte der Fahrer seinen Weg fortsetzen. Ein Teil der Ware musste sichergestellt werden.

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