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Ein Rat der Polizei: Feste feiern, ohne zu fallen – Betrunkene Fahrzeuglenker

Die Polizei kontrolliert derzeit wieder verstärkt auf den Straßen in der Region und achtet dabei verstärkt auf Alkohol und andere berauschende Mittel bei den Kontrollierten.

In Blaustein und Mittelbuch hat die Polizei am Wochenende zwei Betrunkene aus dem Verkehr gezogen. Zwischen Mittelbuch und Dieterswegen hatte eine Polizeistreife am frühen Sonntag einen Peugeot angehalten. Dessen Fahrerin war so betrunken, dass sie ihren Führerschein samt einer Blutprobe abgeben musste. Am Montag gegen 3 Uhr fiel in der Ulmer Straße in Blaustein ein 29-Jähriger auf. Auch der saß betrunken am Steuer seines Mercedes. Beide sehen jetzt Anzeigen entgegen.

Dabei hatten die Beiden noch Glück, dass bis zu diesem Zeitpunkt nichts passiert ist.  Denn gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist häufig Alkohol im Spiel, weiß die Polizei. Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und er enthemmt. Diese Mischung ist gefährlich. Das zeigen auch die Berichte der Polizei über Unfälle mit betrunkenen Fahrern, etwa am Sonntag, als ein Betrunkener einen Streifenwagen rammte. Oder der Unfall eines 28-Jährigen. Der fuhr am frühen Sonntag bei Ochsenhausen wohl zu schnell. Weil er auch betrunken war, kam sein Auto von der Straße ab. Sein Auto überschlug sich und blieb kopfüber im Acker liegen. Bis eine Polizeistreife den Wagen fand.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Polizei, Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen. Auch in der Zeit der Weihnachts-, Jahres- und Betriebsfeiern passen Alkohol und Fahren nicht zusammen. Um eine Feier später nicht zu bereuen, lohnt es, vorher die sichere Rückfahrt zu organisieren.

Der Versuch, sich vor der Fahrt an eine Promillegrenze heranzutrinken, ist viel zu riskant. Denn 0,3 Promille sind schnell erreicht – kommt dann noch ein Hinweis auf eine Fahruntüchtigkeit dazu, verwirklicht man bereits eine Straftat. Das kann zum Beispiel durch eine Fahrt in Schlangenlinien oder einen Unfall geschehen. Aber auch ohne solche Beweisanzeichen gelten Fahrer ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. In beiden Fällen folgen Strafanzeigen wegen Straßenverkehrsgefährdung oder Trunkenheit im Verkehr. Haftstrafen sieht das Strafgesetzbuch dafür ebenso vor, wie empfindliche Geldstrafen. Außerdem wird die Fahrerlaubnis in der Regel für mehrere Monate entzogen. Wer den Führerschein zur Arbeit braucht, bringt sich so womöglich selbst in Existenznot. Und den Führerschein wieder zu erhalten, ist mit Aufwand und erheblichen Kosten verbunden.

Ohne aufgefallen zu sein, riskiert man ab 0,5 Promille ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten, eine Geldbuße von 500 bis 1.500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Für alle Fahrer gilt in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot, für junge Fahrer sogar bis 21.

Achtung: Am Morgen nach einer feuchtfröhlichen Nacht kann sich noch immer so viel Alkohol im Körper befinden, dass man fahruntüchtig ist. Dann darf man sich natürlich nicht ans Steuer setzen.

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