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Polizeibeamte bei Einsatz vor Bar attackiert und verletzt

In der Nacht auf Samstag, am 10.10.2020, gegen 01.30 Uhr, wollten Beamte der Polizeiinspektion Kaufbeuren in einer Bar in der Innenstadt einen Verstoß gegen die Infektionsschutzverordnung ahnden.

Eigentlich unbeteiligte solidarisierten sich gegen die Polizei
Bei der Identitätsfeststellung eines 30-jährigen Mannes aus Kaufbeuren im Außenbereich der Bar zeigte sich dieser bereits höchst aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten. Sofort solidarisierten sich bis zu 20 umstehende Barbesucher, die ebenfalls nach draußen gekommen waren. Sie filmten die eingesetzten Beamten und beleidigten diese massiv. Im weiteren Verlauf der Maßnahmen kam es zu Widerstandshandlungen gegenüber den Beamten. Es musste Pfefferspray eingesetzt sowie körperliche Gewalt angewandt werden. Nach weiteren zahlreichen Beleidigungen und Provokationen wurde allen Anwesenden nach Identitätsfeststellung ein Platzverweis ausgesprochen.

Frauen sollen in Ohnmacht gefallen sein
Fünf Beamte wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, blieben aber weiterhin dienstfähig. Mindestens zwei weibliche Personen fielen wären des Einsatzes in Ohnmacht, die durch den Rettungsdienst behandelt wurden. Zwei weitere Personen wurden ebenfalls durch den Pfeffersprayeinsatz leicht verletzt. Zur Bereinigung der Lage wurden Einsatzkräfte aus dem gesamten Präsidiumsbereich zusammengezogen.

Auffällig und sehr bedenklich waren die allgemeine Aggressivität und Respektlosigkeit gegenüber den Beamten.

Kommentar der Redaktion
Ein Phänomen mit dem die Polizei bei ihren Einsätzen immer wieder zu tun hat. Eigentlich unbeteiligte, welche oft nicht mal den Grund der polizeilichen Maßnahmen kennen, behindern und stören das Geschehen. Hierbei werden Polizeibeamte verbal, aber auch körperlich angegangen. Ein sinnloses Unterfangen, denn die Polizei wird ihre Maßnahmen durchsetzen, wenn dazu auch mehrere Kräfte zusammengezogen werden müssen.

Wer bezahlt für die dadurch unnötig in die Höhe getriebenen Einsatzkosten? Hier sollte nach erfolgter Personalienfeststellung die Umlage der Kosten des Einsatzes auf alle beteiligten Unruhestifter erfolgen, die über das zu erwartende Maß hinausgehen. Dass die Kosten für derartige Einsätze die Allgemeinheit tragen soll ist eigentlich nicht zu rechtfertigen. Wie die Polizei auf Anfrage mitteilte, kommt es bei z.B. Missbrauch von Notrufen schon zu einer Prüfung der in Rechnungstellung der Kosten, aber nicht in so einem Fall wie in dem beschriebenen.

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