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Waltenhofen/Weitnau: Betrunkene Fahrer verursachen Verkehrsunfälle

Die Streifen der Verkehrspolizei Kempten mussten am gestrigen 11.12.2020, und am frühen 12.12.2020, zu zwei Verkehrsunfällen eilen, welche unter Alkoholeinfluss verursacht wurden.

In Waltenhofen mehrere Ampeln umgefahren
Am 11.12.2020, gegen 23.45 Uhr befuhr ein 20-jähriger Pkw-Fahrer die Kemptener Straße in Waltenhofen in Richtung Kempten. Auf Höhe Lanzen überfuhr der Fahrzeugführer drei Verkehrsinseln und beschädigte dabei mehrere Ampelanlagen und Verkehrsschilder. Zwei Ampelanlagen wurden durch den Aufprall aus der Verankerung gerissen. Der Pkw kam anschließend auf der angrenzenden Grünfläche zum Stehen. Da der junge Fahrzeugführer sichtlich alkoholisiert war, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von rund 1,7 Promille. Der Pkw-Fahrer wurde einer Blutentnahme unterzogen und muss sich nun wegen der Alkoholfahrt verantworten. Zudem wurde sein Führerschein noch vor Ort sichergestellt. An den Verkehrseinrichtungen entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 6.000 Euro. An dem Pkw entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von rund 10.000 Euro.

Bei Weitnau auf der B12 hohen Schaden angerichtet
Gegen 01.40 Uhr, am 12.12.2020, kam es auf der Bundesstraße 12 bei Weitnau in Fahrtrichtung Lindau zu einem Verkehrsunfall mit einem alkoholisierten Fahrzeuglenker. Der 68-jährige Pkw-Fahrer kam nach rechts von der Fahrbahn ab und beschädigte auf einer Länge von fast 300 Metern 2 große Verkehrszeichen, 5 Leitpfosten, 3 Schneeleitstäbe sowie rund 50 Meter der Schutzplanke auf beiden Seiten. An dem bis dahin neuwertigen SUV entstand hierbei ein Totalschaden in Höhe von geschätzten 50.000 Euro.

Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer mit rund 2 Promille alkoholisiert war. Er wurde leicht verletzt in ein Klinikum eingeliefert. Die B12 musste für die Berge- und Reinigungsarbeiten für rund eine Stunde voll gesperrt werden. Wie während der Sachbearbeitung bekannt wurde, wurde dem Fahrer bereits vor rund einem Jahr wegen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein war zur Beschlagnahme ausgeschrieben. Diesen hatte der Mann trotz Beschluss des Gerichts bis dato nicht abgegeben.

Der Fahrzeugführer muss sich nun wegen der Alkoholfahrt und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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