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Ärztekammer gegen gesetzliche Einbindung der Ärzte in Sterbehilfe


Foto: Mann im Rollstuhl, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, warnt davor, Ärzten eine zentrale Rolle bei der Neuregelung der Sterbehilfe zuzuweisen. Patienten brauchten absolute Verlässlichkeit, dass es ihrem Arzt darum gehe, Leiden zu lindern, sagte er dem „Spiegel“.

Er habe Sorge, dass die Politik die Ärzte „per Gesetz zu sehr in die Suizidassistenz einbinden könnte“, so Reinhardt. „Als Ärzte sind wir dem Leben verpflichtet.“ Der Bundestag diskutiert derzeit über eine Neuregelung der Vorgaben für die Suizidassistenz. Parlamentariergruppen schlagen vor, dass Ärzte Sterbewilligen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein todbringendes Medikament verschreiben dürfen.

In „besonderen Ausnahmefällen“ habe er Verständnis dafür, „wenn Kollegen schwerstkranken Patienten helfen, die etwa unter einer Tumorerkrankung so sehr leiden, dass sie darum bitten, unerträgliche Qualen um ein paar Monate zu verkürzen“, sagte Reinhardt. Doch „die Einbindung in die organisierte Suizidhilfe“ lehne er entschieden ab. Auch auf dem Deutschen Ärztetag Anfang Mai soll das Thema beraten werden. Dabei geht es um eine Änderung des Berufsrechts.

In einigen Landesärztekammern verbietet es die Berufsordnung Ärzten, bei einer Selbsttötung zu helfen. Der Ärztepräsident empfiehlt hier einen milderen Ansatz: „Wir sollten die Musterberufsordnung ändern, das ergibt sich aus meiner Sicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2020“, sagte er dem „Spiegel“. Das zuständige Berufsordnungsgremium schlage vor, den Verbotssatz zu streichen. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung. Ich habe es immer als misslich empfunden, dass es bei diesem sensiblen Thema unterschiedliche Vorgaben gibt“, sagte Reinhardt.

Auf dem Ärztetag werde eine offene Debatte geführt werden.

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