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Baden-Württemberg: Über 40 % der Verurteilten waren noch keine 30 Jahre alt

Jüngere insbesondere wegen Vermögensstraftaten, Ältere vor allem wegen Straßenverkehrsdelikten verurteilt

Im Jahr 2019 waren von den insgesamt 109.847 gerichtlich Verurteilten in Baden-Württemberg 46.723 oder 42,5 % zur Tatzeit noch keine 30 Jahre alt. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafverfolgungsstatistik (1) weiter mitteilt, gingen darunter alleine 33.417 Schuldsprüche (30,4 %) und damit zahlenmäßig die mit Abstand meisten auf das Konto der 21- bis unter 30-Jährigen. Bei den Heranwachsenden im Alter von 18 Jahren bis unter 21 Jahren sowie bei den Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren war die Zahl der Verurteilungen mit 9.034 und 4.272 deutlich geringer. Innerhalb der Gruppe der über 30-jährigen Verurteilten nahm mit zunehmendem Alter die Zahl der Schuldsprü­che ebenfalls kontinuierlich ab.

Wie hoch die tatsächliche Kriminalitätsbelastung in den einzelnen Altersgruppen ist, hängt auch entscheidend von der demografischen Struktur der Bevölkerung ab. Bezieht man die Verurteiltenzahl auf jeweils 100.000 altersgleiche Einwohner, um dadurch eben diesen Einfluss auszuschließen, so zeigt sich, dass auf die Altersgruppe der 21- bis unter 30-Jährigen nicht nur absolut die meisten Verurteilungen entfielen, sondern dass sie auch mit 2.595 Schuldsprüchen auf je 100.000 Einwohner die größte Verurteiltenhäufigkeit aufwiesen. Mit einer Verurteiltenhäufigkeit von 2.422 folgten die Heranwachsenden im Alter von 18- bis unter 21 Jahren. Mit Abstand am niedrigsten war die Verurteiltenhäufigkeit mit 261 Schuldsprüchen je 100.000 altersgleiche Einwohner in der Gruppe der Generation 60+.

Die Deliktstrukturen in den einzelnen Altersgruppen sind unterschiedlich und deuten auf altersspezifische Entwicklungsphasen und den oft damit einhergehenden strafrechtlichen Verstößen hin. So wurden von den Verurteilten in der jüngsten Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen 46 % und damit knapp die Hälfte wegen Vermögensdelikten (Bild 2) und hier insbesondere wegen Diebstahls verurteilt. An zweiter Stelle folgten Schuldsprüche wegen Straftaten gegen die Person (2) (25 %). Dabei handelte es sich in erster Linie um Verurteilungen wegen Körperverletzung. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz (17 %) standen bei den Jugendlichen unter 18 Jahren an dritter Position. Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten waren in dieser Altersgruppe mit einem Anteil von 5 % nur von untergeordneter Bedeutung. Mit zunehmendem Alter spielen jedoch gerade Straßenverkehrsdelikte eine immer größere Rolle. So war bei den Verurteilten im Alter von mindestens 60 Jahren der Anteil der Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten mit 50 % deutlich höher als in den anderen Altersgruppen. Verurteilungen wegen Vermögensdelikten waren bei der Generation 60+ dagegen mit einem Anteil von 27 % sehr viel seltener als bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das gilt auch für die Verurteilungen wegen sogenannter Straftaten gegen die Person (13 %) und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (1 %).

(1) Dazu zählen: Diebstahl und Unterschlagung §§ 242 bis 248 a StGB, Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249 bis 255, 316 a StGB und andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte §§ 257 bis 305 a StGB

(2) Dazu zählen: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung §§ 174 bis 184 j StGB, Andere Straftaten gegen die Person außer im Straßenverkehr §§ 169-173, 185-241 a, außer §§ 222, 229 i. V. m.

 

Verurteilte in Baden-Württemberg 2019 nach Altersgruppen
Verurteilte in Baden-Württemberg 2019 nach Altersgruppen

Verurteiltenhaeufigkeit Baden-Würrtemberg 2019 Tab

Verurteiltenhaeufigkeit Baden-Würrtemberg 2019
Verurteilte in Baden-Württemberg 2019 nach Altersgruppen

Verurteiltenhaeufigkeit Baden-Wuerttemberg 2019 nach Altersgruppen

Deliktstruktur der Verurteilten in Baden-Württemberg 2019 AG

Verurteiltenhaeufigkeit Baden-Wuerttemberg 2019 nach Altersgruppen

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