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Bafin prüft zwei Mitarbeitergeschäfte mit Gamestop- und AMC-Aktien


Foto: Gamestop, über dts Nachrichtenagentur

Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Die Finanzaufsicht Bafin untersucht in zwei Fällen, ob Mitarbeiter unerlaubt spekulative Geschäfte mit Gamestop- und AMC-Aktien getätigt haben. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linken-Finanzpolitikers Fabio de Masi hervor, über die das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet.

Die Geschäfte von zwei Mitarbeitern waren demnach bei einer Untersuchung von Mitarbeitergeschäften aufgefallen. In der Zeit zwischen 1. September 2020 und 10. Februar 2021 hatten vier Mitarbeiter 23 Mal Gamestop-Aktien ge- oder verkauft. Vier Mitarbeiter handelten außerdem sechsmal AMC-Aktien. In den untersuchten Zeitraum fällt die erste Welle des spektakulären Schlagabtauschs zwischen gut organisierten Kleinanlegern und Hedgefonds an den Börsen, die die Kurse dieser Aktien erst jäh in die Höhe trieben und dann abstürzen ließen.

„In insgesamt zwei Fällen (zwei Personen) prüft die Bafin, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind“, heißt es in der Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf die Anfrage. „Dies wäre aus Sicht der Bafin nicht hinnehmbar.“ Spekulative Geschäfte sind seit dem 16. Oktober 2020 für Bafin-Mitarbeiter nicht mehr erlaubt. Nach Auskunft der Behörde gelten Aktiengeschäfte als spekulativ, wenn An- und Verkauf innerhalb von weniger als 30 Tagen erfolgt und wenn es bei dem Finanzgeschäft um kurzfristige Kursgewinne statt um langfristige Vermögensbildung geht.

Anzeichen für Insidergeschäfte liegen der Bafin bislang nicht vor. Damit ist der Vorfall weniger gravierend als im Fall eines Mitarbeiters, den die Bafin im Januar wegen des Verdachts auf Insiderhandel angezeigt hatte. Allerdings ist die Prüfung der fraglichen Gamestop- und AMC-Geschäfte „noch nicht vollständig abgeschlossen“. Der Linken-Abgeordnete de Masi zeigte sich verärgert: „Nicht nur Wirecard-Aktien, sondern auch Gamestop-Aktien wurden von Beschäftigten der Bafin gehandelt. In zwei Fällen prüft die Bafin seit nunmehr zwei Monaten, ob angezeigte private Finanzgeschäfte als spekulativ einzuordnen sind“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe).

„Dies zeigt weiterhin das hohe Maß an rechtlicher Unklarheit.“

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