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Bauen und Wohnen: Was sich 2018 für Verbraucher ändert

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern informiert, was Verbraucher 2018 beim Hausbau und der Gebäudesanierung beachten sollten.

Förderantrag vor Beginn der Baumaßnahme stellen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst in seinem Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen und Biomasseheizungen. Um die Förderung zu erhalten, müssen Verbraucher ab dem 01. Januar 2018 den Förderantrag stellen, bevor sie mit der Umsetzung der zu fördernden Maßnahme beginnen.

Tilgungszuschuss sinkt:
Die KfW Bankengruppe verringert ab dem 1. Januar 2018 den Tilgungszuschuss in ihrem Programm „Erneuerbare Energien-Speicher“ zur Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen. Der Zuschuss sinkt von dreizehn auf zehn Prozent der errechneten Speicherkosten.

Bauherren künftig besser abgesichert:
Durch die Reform des Bauvertragsrechts und die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung sind Bauherren künftig besser abgesichert. Denn ab 2018 erhalten sie eine Baubeschreibung, die detaillierte Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard beinhaltet. Bauherren profitieren von dieser Neuregelung, da durch die Baubeschreibung nachgewiesen werden kann, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Zudem ermöglicht sie noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen. Darüber hinaus verpflichtet das Bauvertragsrecht ab 01. Januar 2018 die am Bau beteiligten Parteien, die Bauzeit im Bauvertrag verbindlich festzuhalten. Auch können Bauherren den Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen.

Bei allen Fragen zur Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern weiter. Die Standorte sind im Internet unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu finden. Dort kann auch direkt die Terminvereinbarung für eine Energieberatung erfolgen. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung sind auch möglich unter 0800/809 802 400 (kostenfrei).

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