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Bauernverband: Klimaschutz und Ernährungssicherung ins Grundgesetz


Foto: Kartoffeln, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bauernverband fordert, den Klimaschutz und die Ernährungssicherung als Staatsziel im Grundgesetz festzuschreiben. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe) unter Berufung auf ein sogenanntes Zukunftskonzept des Verbands.

In seinem Papier, das am Mittwoch vorgestellt werden soll, spricht sich der Verband dafür aus, den Artikel 20a des Grundgesetzes zu ergänzen. Bislang ist hier festgeschrieben, dass der Staat die „natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ schützt. Hier sollen nun „die Grundlagen der menschlichen Ernährung“ und das Klima nach dem Willen des Bauernverbandes ergänzt werden. Der Verband sieht darin eine Möglichkeit, die zahlreichen Zielkonflikte im Bereich der Landwirtschaft im Bereich Tier- und Umweltschutz sowie Wirtschaftlichkeit zusammenzuführen. „Die Widersprüche dieser verschiedenen Anforderungen wachsen zusehends. Viele Landwirte stoßen an die Belastungsgrenzen – wirtschaftlich, ökologisch und auch emotional“, heißt es dazu in dem Zukunftskonzept. Die deutsche Landwirtschaft könne führend in Sachen Nachhaltigkeit, Tierwohl und Klimaschutz werden, versichert der Verband weiter. Dazu brauche die Branche aber gesellschaftliche und politische Unterstützung. Die entsprechende Grundgesetzänderung versteht der Verband darunter. Für eine Umsetzung bräuchte es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. In der Vergangenheit hatte sich die Unionsfraktion für eine Aufnahme der Ernährungssicherung ins Grundgesetz ausgesprochen.

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