Bayern: Innenminister Herrmann wirbt für Sicherheitswacht
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wirbt für mehr Sicherheitswacht: Wertvolle Hilfe für unsere Polizei – Stärkung des Sicherheitsgefühls unser Bürgerinnen und Bürger – Mitglieder bis 2020 auf 1500 verdoppeln
„Die Sicherheitswacht ist ein weiterer Baustein unseres Sicherheitskonzepts ‚Sicherheit durch Stärke‘. Sie stärkt das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung.“ Mit diesen Worten hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann heute auf einer Pressekonferenz im Münchner Polizeipräsidium für den Ausbau der Sicherheitswacht geworben. Herrmann appellierte an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sich am Konzept ‚Bürger schützen Bürger‘ aktiv zu beteiligen. „Wir brauchen ein Klima des Vertrauens und eine Kultur des Hinsehens in unseren Gemeinden. Mein Ziel ist, die Bayerische Sicherheitswacht in den kommenden Jahren deutlich auszubauen. Ich freue mich über jeden, der sich für unser Angebot interessiert und für die Gesellschaft einsetzen möchte“, so Herrmann. Binnen vier Jahren soll die Zahl der Mitglieder auf 1500 verdoppelt werden.
Durch die neu eingerichteten Sicherheitswachten in Ottobrunn und Neuhausen/Nymphenburg wächst die Zahl der Kommunen weiter, in denen die Bayerische Sicherheitswacht für zusätzliche Sicherheit sorgt, jetzt auf bayernweit 129. Herrmann bietet allen Kommunen in Bayern an, die Einführung der Bayerischen Sicherheitswacht im Ort zu prüfen. Herrmann: „Sicherheitswachtler sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Polizei und Bevölkerung. Als Streifenpartner informieren sie die örtliche Polizeidienststelle über Funk wenn sie Vandalismus oder Ordnungsstörungen wahrnehmen. Sie können so unsere Bayerische Polizei aktiv unterstützen.“
Eine einheitliche Jacke oder ein Poloshirt mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ oder eine Armschlaufe, sowie Funkgeräte und Reizstoffsprühgeräte gehören zur Ausstattung. Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitswachtmitglieder übernehmen erfahrene Polizistinnen und Polizisten der örtlichen Polizeidienststellen. Auch wird von der Polizei koordiniert, wann und wo die Sicherheitswacht auf Streife geht. „Die Kolleginnen und Kollegen der Sicherheitswacht sind dabei weder Hilfspolizei noch Bürgerwehr“, stellte Herrmann klar. „Das Eingreifen ist und bleibt Aufgabe unserer Polizei. Ein Eingriff durch die Sicherheitswacht soll nur im Ausnahmefall erfolgen, etwa um in Not geratenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen.“
Die Sicherheitswacht wurde 1994 in Leben gerufen und hat seit mehr als 20 Jahren Erfolg. Aktuell gibt es rund 780 Mitglieder, davon sind 277 Frauen. Auch das Polizeipräsidium München sucht im Moment nach neuen ehrenamtlichen Mitgliedern.
Entstehungsgeschichte der Bayerischen Sicherheitswacht
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser Kerngedanke sollte durch die Einführung der Sicherheitswacht allen Bürgern bewusst werden. Zudem wollte man mit der freiwilligen und ehrenamtlichen Einbindung verantwortungsbewusster Bürger in das bayerische Sicherheitskonzept der sich ausbreitenden Unkultur des Wegschauens wirkungsvoll entgegentreten.
Erfolgreiche Sicherheitsarbeit kann aber nur in enger Zusammenarbeit von Polizei und den ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern stattfinden. Deshalb wurde die Sicherheitswacht unmittelbar an die Polizei angebunden: Die Polizei trifft die Auswahl der Interessenten, stellt die Aus- und Fortbildung für die Sicherheitswacht sicher und koordiniert auch ihren Einsatz.
Der Bayerische Landtag beschloss zum 01.01.1994 das Sicherheitswachterprobungsgesetz (SEG) und schuf damit die rechtliche Grundlage für das „Pilotprojekt Bayerische Sicherheitswacht“. Der auf drei Jahre ausgelegte Modellversuch lief mit großem Erfolg in den Städten Nürnberg, Ingolstadt und Deggendorf. Am 31.12.1996 trat dann das neue Sicherheitswachtgesetz in Kraft.
Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 die flächendeckende Ausweitung der Sicherheitswacht auf rund 1.000 Angehörige beschlossen. Darüber hinaus ist es nun auch Kommunen unter 20.000 Einwohnern möglich, eine staatliche Sicherheitswacht zu errichten, sofern geeignete Einsatzgebiete vorhanden sind, das zuständige Polizeipräsidium der Errichtung zustimmt und ein entsprechender Beschluss des Gemeinde- bzw. Stadtrates vorliegt.
Mittlerweile hat sich die Sicherheitswacht als zusätzliches Instrument der Inneren Sicherheit bewährt und ist ein fester Bestandteil der bayerischen Sicherheitspolitik geworden. Sicherheitswacht und Polizei ergänzen sich und arbeiten eng zusammen – im Dienst für den Bürger.
Wann und wo unterstützt die Sicherheitswacht die Polizei?
Die Sicherheitswacht soll vor allem dort präsent sein, wo Straftaten drohen, die Gefährdung aber dennoch nicht so groß ist, dass Polizeibeamte ständig vor Ort sein müssen.
Als Tätigkeitsgebiete kommen hauptsächlich in Betracht:
- größere Wohnsiedlungen
- öffentliche Parks und Anlagen
- die Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- das Umfeld von Gebäuden oder Einrichtungen, bei denen es immer wieder zu mutwilligen Zerstörungen oder zu Schmierereien kommt
- das Umfeld von Asylbewerber-Unterkünften
Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden den Polizeidienststellen ihres Wohngebiets zugeteilt. Erfahrene Polizeibeamte entscheiden nach der aktuellen Sicherheitslage, wo und wann die Sicherheitswacht auf Streife geht.
Was sind ihre Aufgaben?
Die Angehörigen der Sicherheitswacht sollen vor allem dem Vandalismus und der Straßenkriminalität entgegenwirken. Sie sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs und verbessern schon durch ihre Präsenz die Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger.
Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über das Handsprechfunkgerät die nächste Polizeistreife. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn dies zur Hilfe von Bürgern dringend geboten ist. Die Angehörigen der Sicherheitswacht führen aus Gründen der Eigensicherung ein Reizstoffsprühgerät mit sich.
Welche Rechte haben die Angehörigen der Sicherheitswacht?
Ihr stehen zunächst die gleichen Rechte zu wie jedem anderen Bürger: das Festhalten eines auf frischer Tat angetroffenen Straftäters bis zum Eintreffen der Polizei sowie das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger. Darüber hinaus können Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Beweissicherung notwendig ist. Außerdem können sie bei Gefahr im Verzug einen Platzverweis erteilen, das heißt eine Person anweisen, sich zu entfernen.
Die Sicherheitswacht ist keine Hilfspolizei. Sie kann und soll die Arbeit der Polizei nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie ist auch keine „Bürgerwehr“ (unkontrollierter Zusammenschlüssen von Bürgern, die glauben, selbst für Recht und Ordnung sorgen zu müssen). Die Sicherheitswacht ist die bessere und rechtstaatliche Alternative.
Wie erkenne ich die Sicherheitswacht?
Die Angehörigen der Sicherheitswacht tragen keine Uniform. Um von hilfesuchenden Bürgern gezielt angesprochen werden zu können, tragen sie an der Brust ein Kennschild „Sicherheitswacht“ und eine hellgrüne Ärmelschlaufe bzw. einen blauen Blouson, jeweils mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“. Auf Verlangen müssen sie sich namentlich ausweisen, wenn der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.
Gesucht: Bürger mit Verantwortungsbereitschaft
Die Sicherheitswacht – Arbeit für das Gemeinwohl
Für die Sicherheitswacht können sich Frauen und Männer bewerben, die
- mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt sind
- durch Zeugnis eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung nachweisen
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
- bereit sind, für diese Aufgabe im Durchschnitt 15 Stunden monatlich zur Verfügung zu stehen
- am Einsatzort oder in der nächsten Umgebung wohnen
Das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 65 Jahre.
Eine Pauschale von 8,00 Euro in der Stunde soll den persönlichen Aufwand ausgleichen.
Wo kann ich mich bewerben?
Bewerbungen richten Sie bitte auf dem Postweg an Ihr Polizeipräsidium oder an die örtliche Polizeiinspektion.