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Berlin rechnet mit 40.000 Hilfsbedürftigen nach Mietendeckel-Aus


Foto: Wohnhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Berliner Senat rechnet nach dem Aus für den Mietendeckel mit zehntausenden Haushalten, die möglicherweise wegen Nachzahlungen abgesenkter Mieten finanziell unterstützt werden müssen. „Insgesamt gehen wir von rund 40.000 Berlinern aus, die potenziell finanzielle Unterstützung benötigen könnten“, heißt es in einer Schätzung aus dem Senat für Stadtentwicklung und Wohnen, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Die Zahl beziehe sich auf die Annahme, dass für insgesamt 340.000 Mieterhaushalte im November 2020 die Miete abgesenkt wurde. Pauschal gehe man davon aus, „dass jeder zehnte Betroffene potenziell in eine wirtschaftliche Notlage gerät, wenn die aufgelaufenen Absenkungsbeträge auf einen Schlag zurückgezahlt werden müssen“. Das Gesetz sah unter anderem vor, dass Mieten, die den Wert in einer festgelegten Preistabelle um mehr als 20 Prozent überschreiten, abgesenkt werden müssten. Die Berliner Landesregierung hat angekündigt, Mieter in prekären finanziellen Lagen unterstützen zu wollen. Zu den zehn Prozent von insgesamt 340.000 Haushalten kommen noch einige Mieter, die im Geltungszeitraum des Mietendeckels einen neuen Vertrag abgeschlossen haben oder eine Mieterhöhungsankündigung erhielten. Viele Vermieter verlangten dabei eine Zusage der Mieter, den Differenzbetrag zum Tabellenwert auszugleichen, wenn das Gesetz gekippt werden sollte. Der Senat schätzt nach laut Zeitung die Zahl dieser so genannten „Schattenmieten“-Verträge auf 57.000. „Wenn man ebenfalls davon ausgeht, dass zehn Prozent derer, die eine Schattenmietvereinbarung getroffen haben, finanzielle Unterstützung benötigen, beträfe das rund 5700 Mietverhältnisse“, schätzt man im Senat. Insgesamt wären dann 40.000 Haushalte betroffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung das Landesgesetz zum Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz der Länder in Mietangelegenheiten.

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