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Bundestags-Gutachter zweifeln an Ausgangssperre


Foto: Nachtbus in Berlin-Kreuzberg, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in einem Gutachten große Zweifel an der im Infektionsschutzgesetz geplanten Ausgangsbeschränkung geäußert. Das berichtet die „Welt“.

So heißt es: „Die Ausgangsbeschränkung in der Nacht ist kritisch zu bewerten. Ob sie einer abschließenden verfassungsgerichtlichen Prüfung standhielte, dürfte zweifelhaft sein.“ In der Ausarbeitung wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber in der „vorliegenden Krisensituation“ über einen großzügigen Gestaltungsspielraum verfüge. Bei den im Infektionsschutzgesetz geplanten Maßnahmen stelle sich aber die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Zudem wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 als Maßstab für die Maßnahmen in Frage gestellt. So schreiben sie: „Auf der Stufe der Angemessenheit wirken sich die genannten Bedenken gegen den Inzidenzwert von 100 als Tatbestand der Maßnahme aus.“ Auf der einen Seite bestünden Bedenken, „dass mit dem Inzidenzwert von 100 noch kein hinreichend gewichtiger Tatbestand begründet ist“. Auf der anderen Seite sei die Ausgangssperre „ein erheblicher Grundrechtseingriff“.

Der im Infektionsschutzgesetz-Entwurf genannte Schwellenwert sei damit zu niedrig angesetzt. Auch das Fehlen von „Ausnahmen für Geimpfte“ wird kritisiert. So schreiben die Wissenschaftlichen Dienste: „Soweit öffentliche Äußerungen zu diesem Thema vorliegen, vertreten Verfassungsrechtler ganz überwiegend (falls nicht sogar einhellig) die Auffassung, dass Grundrechtseingriffe für Geimpfte grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen sind.“

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