Corona-Pandemie: Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen
Im Notfall stehen Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und die Nummer 08000/116 016 zur Verfügung – Frauen
Die Corona-Pandemie beschränkt das öffentliche Leben. Durch die gestiegene Nähe im häuslichen Bereich können sich Konflikte zwischen Partnern und Partnerinnen verstärken. „Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder müssen auch weiterhin und gerade jetzt zuverlässig unsere Hilfe erhalten“, so Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner. „Das bedeutet: Selbstverständlich kann trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen die eigene Wohnung verlassen werden, um Hilfsangebote aufzusuchen! Wir haben ein gut funktionierendes, flächendeckendes Netz an allgemeinen, niedrigschwelligen Beratungsangeboten wie Ehe- und Familienberatungsstellen sowie Erziehungsberatungsstellen“, betont die Ministerin.
Geht es nicht nur um Konflikte, sondern um häusliche Gewalt, stehen die 33 speziellen staatlich geförderten Fachberatungsstellen für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen sowie das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016 zur Verfügung. Auch via Online-Beratung unterstützen die Beratenden dort Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tage im Jahr rund um die Uhr statt.
Auch der Austausch zwischen den Behörden ist wichtig: Wenn es zu einer Zunahme von Fällen kommt, in denen die Notwendigkeit besteht, Opfer und Täter eine gewisse Zeit oder dauerhaft zu trennen, wird wie üblich zunächst die Polizei die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Aggressor voll ausschöpfen. Dies bedeutet: Wenn möglich, werden die Täter der Wohnung verwiesen.
Für die Fälle, in denen die einzig mögliche Lösung darin besteht, dass das Opfer die gemeinsam genutzte Wohnung verlässt, prüft das Sozialministerium derzeit, inwiefern zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können und klärt die damit in Zusammenhang stehenden Finanzierungsfragen. Dabei werden auch die Kommunalen Spitzenverbände eingebunden, da es in erster Linie Aufgabe der Kommunen ist, eine ausreichende Zahl an Hilfsangeboten für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung zu stellen. Dabei ist auch zu klären, welche Arten von Unterkünften überhaupt vor Ort und für diese spezielle Zielgruppe geeignet sind.