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Für einkommensschwache Familien: Bildungs- und Teilhabepaket

Wie das Landratsamt Dillingen informiert, gibt es bereits seit fast 10 Jahren das Bildungs- und Teilhabepaket. Es werden Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, unterstützt, um gleichberechtigt Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erhalten.

Folgende Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden (sofern keine Ausbildungsvergütung bezogen wird):

  • Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung
  • Persönlicher Schulbedarf in Höhe von pauschal 150 Euro/Schuljahr. Für das 1. Schulhalbjahr sind 100 Euro und für das 2. Schulhalbjahr sind 50 Euro vorgesehen. Stichtage für den Bezug einer sozialen Leistung sind der 01.08. sowie 01.02.
  • Angemessene, notwendige Lernförderung (soweit Erfordernis schulisch bestätigt wurde)
  • Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen an der Schule/Kindertageseinrichtung (Ausnahmen gelten bei bestimmten Horten)
  • Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden (weitere Voraussetzung bei Grundschülern Entfernung zur Schule mind. 2 km, für Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mind. 3 km)
  • Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeitrag, Musikunterricht, etc.) in  Höhe von monatlich höchstens 15 € längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Die vorgenannten Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden, die Antragsformulare sind entweder direkt beim Landratsamt, Zimmer-Nr. 332, oder im Internet unter www.landkreis-dillingen.de (Landkreis + Bürgerservice, Landratsamt, Formulare unter Soziale Angelegenheiten) erhältlich. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise (z.B. Informationsschreiben der Schule, Mitgliedsantrag, Zahlungsnachweis etc.) beizufügen.

Die Gewährung wird möglichst bürgerfreundlich abgewickelt und soll eine Gleichberechtigung für einkommensschwache Familien ermöglichen. Ansprechpartner für Arbeitslosengeld II- sowie Sozialgeldempfänger ist das Jobcenter Dillingen unter Telefon 09071/5858-100, für Asylbewerberleistungsempfänger unter der Telefonnummer 09071/77062-0 und für den Bereich Wohngeld-/Kinderzuschlagsberechtigte das Landratsamt Dillingen unter der Rufnummer 09071/51-256.

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