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Katastrophenfall in Bayern: Zollabfertigungen und Warenverkehr über Grenzen sind gewährleistet

Im Zusammenhang mit dem durch die Bayerische Staatsregierung ausgerufenen Katastrophenfall weist das Hauptzollamt Augsburg darauf hin, dass die Warenabfertigung höchste Priorität genießt.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist deshalb der Zugang zu den Zollämtern in Augsburg, Donauwörth, Kempten, Ingolstadt und Memmingen bis auf Weiteres nur eingeschränkt möglich.

Für Postkunden besteht seit 01.02.2020 folgende Möglichkeit: Zum Zollamt weitergeleitete Postsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro können ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Das Hauptzollamt Augsburg bittet darum, diesen Service zur Postabfertigung von zu Hause zu nutzen.

Auch zu den Kraftfahrzeugsteuerstellen ist der Zugang stark eingeschränkt. Es wird gebeten Zahlungen mittels Banküberweisungen abzuwickeln. In den übrigen Fällen ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

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