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Kein triftiger Grund mehr nötig: Aus Bayern wieder nach Baden-Württemberg

Seit heute, den 06.05.2020, gibt es keine allgemeine Ausgangsbeschränkung mehr in Bayern. Das heißt, man braucht keinen triftigen Grund mehr, um die Wohnung bzw. das Haus zu verlassen.
Das ist gerade für den Landkreis Neu-Ulm in doppelter Hinsicht eine gute Nachricht. Denn damit benötigt man auch keinen triftigen Grund mehr, um von Bayern nach Baden-Württemberg zu fahren. Die Regelung, dass man nur für Dinge nach Baden-Württemberg fahren darf, die auch gleichzeitig in Bayern erlaubt sind, entfällt damit. Somit ist jetzt zum Beispiel auch der Besuch des Autokinos in Ulm erlaubt.

Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot bleiben jedoch weiter bestehen. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer es möglich ist, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.

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