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Kreis Dillingen: Zahnmedizinischen Not- und Grundversorgung zu Corona-Zeiten

Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Not- und Grundversorgung im Landkreis Dillingen in Verbindung der aktuellen Corona-Pandemie.

Seit der Corona-Pandemie sind Schutzausrüstungen wie Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzkleidung zur extremen Mangelware geworden. Leider sind davon auch die Zahnärzte und ihre Mitarbeiter betroffen. Gerade in den Zahnarztpraxen sind Körperkontakt und körperliche Nähe nicht zu vermeiden. Auch das Aerosol, das beim Bohren entsteht, ist extrem mit Keimen und Viren kontaminiert. Darum ist es für die Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Not- und Grundversorgung absolut notwendig, dass alle Zahnarztpraxen mit ausreichenden Schutzmaßnahmen versorgt werden. Zur Zeit ist ein zahnärztlicher Notdienst auch unter der Woche eingerichtet. Patienten sollten aber zuerst ihren eigenen Zahnarzt kontaktieren bevor sie sich an den Notdienst wenden.

Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Praxen ist im Internet unter www.kzvb.de/zahnarztpraxis/coronavirus/corona-notdienst einsehbar.

An den Wochenenden und an den Feiertagen gilt der jeweils eingeteilte zahnärztliche Notdienst. Dieser Notdienst ist nicht für die Behandlung von Infizierten oder unter Quarantäne stehenden Patienten gedacht, sondern nur für die Schmerzbehandlung symptomloser Patienten.

Infizierte- und Quarantänepatienten können derzeit nur in den Unikliniken Ulm, München, Erlangen, Regensburg oder Würzburg, sowie in einer Praxis in Augsburg und einer in Memmingen behandelt werden.

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