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Kreis Neu-Ulm: Aktueller Stand zum Corona-Virus am 24.11.2020

Die Zahlen an bestätigten Fällen im Landkreis Neu-Ulm sind in den letzten Tagen stetig angestiegen. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Neu-Ulm bei 207,19.
Insgesamt sind 2253 bestätigte Fälle gemeldet. Davon befinden sich 371 Personen aktuell in Quarantäne. Für die anderen bestätigten Fälle ist die Quarantäne bereits beendet. (Quelle Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Landratsamt Neu-Ulm).

Der überwiegende Anteil der Fälle im Landkreis Neu-Ulm lässt sich auf kein bestimmtes Ausbruchsgeschehen zurückführen. So erfolgen die meisten Ansteckungen im privaten Bereich.

Aktuell gibt es bestätigte Fälle an sieben Kindertageseinrichtungen in Altenstadt, Elchingen, Neu-Ulm, Senden und Weißenhorn. Ebenfalls bestätigte Fälle gibt es momentan an acht Schulen in Bellenberg, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen. In den Einrichtungen handelt es sich aktuell um einzelne bestätigte Fälle und kein größeres Ausbruchsgeschehen.

Insgesamt 19 bestätigte Fälle wurden für drei Asylunterkünfte im Landkreis Neu-Ulm gemeldet. Die Betroffenen sowie die Kontaktpersonen der Kategorie 1 befinden sich in Quarantäne. Ihre Versorgung mit Lebensmitteln und allem Notwendigen ist sichergestellt. Für eine Asylunterkunft in Neu-Ulm endete die Quarantäne wieder.

Aktuell sind in einem Altenheim im Landkreis Neu-Ulm vier bestätigte Fälle gemeldet. Die Betroffenen wurden umgehend von den anderen Bewohnern getrennt und es wurden entsprechende Quarantänemaßnahmen eingeleitet sowie Reihentestungen veranlasst. Die Situation ist damit im Moment unter Kontrolle.

Mit Blick auf den sprunghaften Anstieg der Zahlen in den letzten Tagen bittet das Landratsamt Neu-Ulm die Bürgerinnen und Bürger, weiter achtsam zu sein sowie sich an die Maßnahmen zu halten. Wir können nachvollziehen, dass die Einschränkungen nicht immer leicht fallen. Um die 7-Tage-Inzidenz wieder zu senken sowie das Gesundheitssystem nicht zu überlasten, appelliert das Landratsamt an alle, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Kontaktbeschränkungen zu beachten.

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