Landkreis GünzburgRegionalnachrichtenWeitere News

Landratsamt Günzburg informiert: Neues Sozialschutz-Paket kommt

Das „Sozialschutz-Paket“ der Bundesregierung wird voraussichtlich am 01.04.2020 in Kraft treten. Es sieht auch einen erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) bei der Grundsicherung vor.

Erhebliche Einkommenseinbußen infolge der derzeitigen Pandemie können dazu führen, dass erwerbsfähige Personen und ihre Familien ihren notwendigen Lebensunterhalt (Existenzminimum) nicht mehr aus eigenem Einkommen, Rücklagen oder anderweitigen Ansprüchen selbst sichern können. Dies kann auch ältere und befristet oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen treffen.

Im Einzelnen ist für Personen oder Familien, die als Folge des Wegbrechens von Einkünften wegen der derzeitigen Pandemie neu hilfebedürftig werden, vorgesehen:

  • eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung vom Vermögenseinsatz, soweit nicht erhebliches Vermögen vorhanden ist
  • eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessenen Unterkunftsbedarf
  • Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung

Der Zugang zur Grundsicherung als unterem System der sozialen Sicherung wird dadurch etwas erleichtert; dennoch verbleibt es bei einer antragsabhängigen, rechtlich wie tatsächlich zu prüfenden Fürsorgeleistung des Staates. Die Hilfesuchenden müssen weitgehend – wie bisher – ihre Notlagensituation nachvollziehbar darlegen, nachweisen und ihr Einkommen vor Inanspruchnahme der Grundsicherung einsetzen.

Ebenso bleibt es dabei, dass die Grundsicherungsbehörden dann, falls Dritte ersatzpflichtig sind, dort den Ersatz geltend machen (Nachrang der Grundsicherung). Bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften ist das Einkommen beider Partner für die Frage, ob das Existenzminimum gesichert ist, heranzuziehen.

Das Landratsamt hat in der Beratungsstelle für Sozialleistungen eine Hotline für möglicherweise betroffene Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis eingerichtet. Unter der zentralen Telefonnummer 08221/95-505 können sie montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr sofort beraten werden, ob und inwieweit dieser erleichterte Zugang auf ihre Situation zutrifft, ob eine Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen geboten ist, bzw. welche weiteren Alternativen es gibt.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.