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Ministerrat: Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen

Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände beschlossen – Innenminister Joachim Herrmann: „Veränderte Einwohnerzahlen erfordern für die nächste Landtagswahl Anpassungen der Stimmkreiseinteilung und bei der Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise“

Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat der Ministerrat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Die Änderung bei der Mandatsverteilung auf die Wahlkreise ist aufgrund veränderter Einwohnerzahlen in den einzelnen Wahlkreisen (Regierungsbezirken) nach den rechtlichen Vorgaben zwingend.

Auf den Regierungsbezirk Unterfranken werden entsprechend seinem gesunkenen Bevölkerungsanteil künftig 19 Abgeordnetensitze entfallen – statt bisher 20. In Oberbayern dagegen ist bei der nächsten Landtagswahl 2018 die Zahl der zu wählenden Abgeordneten von bisher 60 auf 61 zu erhöhen. Im Wahlkreis Unterfranken wird es demnach ein Listenmandat weniger geben. Im Wahlkreis Oberbayern kann hingegen ein neuer, zusätzlicher Stimmkreis entstehen. In jedem Stimmkreis wird ein Abgeordneter direkt in den Landtag gewählt. Innenminister Herrmann: „Die Staatsregierung schlägt die Bildung eines neuen Stimmkreises in der Landeshauptstadt München vor. Im Übrigen hält sie weder in Oberbayern noch in anderen Regierungsbezirken weitergehende Änderungen bei der Einteilung der Stimmkreise für erforderlich.“ Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Nähere Informationen hierzu unter www.stimmkreisreform.bayern.de.

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