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Pflegezusatzversicherung: Lückenfüller für den Ernstfall?

Wird ein Mensch pflegebedürftig, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten. Die verbleibende Summe muss der Betroffene selbst tragen.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann hier helfen, diese Lücke zu schließen. „Für wen und in welcher Form sich diese lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen“, sagt Bastian Landorff, Fachberater für Pflegezusatzversicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Verbraucher sollten sich vor Abschluss beraten lassen, ob der vorliegende Vertrag in ihrer Situation sinnvoll ist.“ Wie hoch der Beitrag ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Vom Gesundheitszustand des Versicherten, seinem Alter bei Vertragsbeginn sowie von den gewünschten Leistungen. Hinzu kommt, dass der monatliche Beitrag für die Versicherung im Laufe der Zeit steigen kann. „Nur Verbraucher, die auch eine Erhöhung schultern können, sollten den Abschluss in Betracht ziehen“, gibt Landorff zu bedenken. „Bei einigen Policen muss der Versicherte die Beiträge im Pflegefall weiterzahlen oder wird erst ab einem hohen Pflegegrad beitragsfrei.“

Eine individuell passende Pflegezusatzversicherung zu finden, ist nicht einfach. Die Produkte der Versicherer unterscheiden sich in zahlreichen Punkten. So kann die Höhe der monatlichen Leistung bei Abschluss oft flexibel eingestellt werden. Bei einigen Verträgen ist es möglich, die Leistung während der Laufzeit zu erhöhen. Viele Versicherungen zahlen nicht in allen Pflegegraden gleich viel, sondern in den niedrigen Pflegegraden prozentual entsprechend weniger. Wer fürchtet, aufgrund einer Gesundheitsbelastung abgelehnt zu werden, kann die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, den sogenannten „Pflege-Bahr“-Tarif, in Erwägung ziehen. Hier darf der Versicherer Interessenten grundsätzlich nicht ablehnen. „Der Leistungsumfang ist jedoch häufig relativ niedrig. Die geförderte Police allein reicht meist nicht aus, um die Pflegelücke abzudecken“, warnt Bastian Landorff. Wer Fragen zum Thema hat, findet Infos zur Beratung, Terminvereinbarung und den Kosten auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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