Planfeststellungsverfahren notwendig: Ausbau im Bereich Munasenke verzögert sich
Wie den heimischen Abgeordneten Alfred Sauter und Dr. Hans Reichhart (beide CSU) auf Nachfrage mitgeteilt wurde, verzögert sich der Ausbau an der B16 im Bereich Munasenke. Grund hierfür ist die Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens.
Da für die Wasserhaltung im Zusammenhang mit dem Winterbach und dem östlich liegenden Teich sowie für die Ableitung von Straßenoberflächenwasser ein Wasserrechtsverfahren erforderlich ist, hat sich das Staatliche Bauamt Krumbach in Absprache mit der Regierung von Schwaben entschieden für den Bauabschnitt II an der Munasenke ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Aufgrund dessen kann mit den Bauarbeiten nicht, wie ursprünglich geplant, im Jahr 2017 begonnen werden. „Es ist bedauerlich, dass sich bei dieser wichtigen Baumaßnahme eine weitere Verzögerung ergibt. Das Planfeststellungsverfahren muss jetzt zügig erfolgen, damit der zweite Bauabschnitt schnellstmöglich umgesetzt werden kann“, so Alfred Sauter.
Die aktuellen Planungen sehen für den Ausbau der Munasenke einen teilweisen Neubau westlich der Bestandsstrecke vor. Dadurch kann eine bis zu acht Monate andauernde Sperrung der Bestandsstrecke vermieden werden. Unter Vollsperrung müssen einzig der Ausbau der Ortsdurchfahrt Waldsiedlung (Lichtsignalanlage Waldsiedlung bis Durchlass Winterbach) und der nördliche Anschluss (Rückführung Neubaustrecke auf Bestandsstrecke) durchgeführt werden. Die Zeit dieser Sperrungen wird insgesamt sechs bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
Derzeit ist die Regierung von Schwaben mit der Vorprüfung nach §3c UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) befasst, das Staatliche Bauamt Krumbach beginnt zeitnah mit der Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen. Parallel dazu läuft die Ausführungsplanung für die Ausschreibung, die grundsätzliche Abstimmung mit Forst und Naturschutz ist bereits erfolgt.
Der 700 Meter lange erste Bauabschnitt des Projekts konnte vor den Sommerferien 2016 abgeschlossen werden. Auf dem Streckenabschnitt vom Ortsende Kleinkötz bis zur Fußgängerampel an der Waldsiedlung wurden gravierende Schäden an Asphaltflächen und Entwässerungseinrichtungen behoben. Kötz/München (js).