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Rufe nach Anpassung der Corona-Verordnungen wegen RKI-Gutachten


Foto: Corona-Hinweis, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts zur geringen Corona-Ansteckungsgefahr durch Geimpfte sehen mehrere Rechtspolitiker und Rechtswissenschaftler die Bundesländer in der Pflicht, ihre Coronaverordnungen anzupassen. „Alle Rechtsverordnungen, die die Länder und der Bund erlassen, müssen verhältnismäßig sein“, sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der „Welt“ (Mittwochausgabe).

„Am Zug sind nun die Landesregierungen. Sie müssen ihre Verordnungen anpassen, wenn klar ist, dass Geimpfte das Virus nicht weiter übertragen.“ Manche Einschränkungen für Geimpfte ließen sich demnach vermutlich nicht aufrechterhalten. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte der „Welt“ dazu: „Ich bin der Meinung, dass die Landesregierungen sofort reagieren müssen.“

Die Rechtsverordnungen müssten so angepasst werden, „dass nicht-infektiösen Geimpften keine unverhältnismäßigen Einschränkungen mehr auferlegt werden“. Denkbar sei zwar weiterhin, alle zum Tragen einer Maske oder zum Abstandhalten zu verpflichten. „Kontaktbeschränkungen oder Betriebsschließungen sind als starke Grundrechtseingriffe aber nicht mehr zumutbar.“ Ähnlich argumentiert der Staatsrechtler Uwe Volkmann von der Universität Frankfurt: „Die Länder müssten ihre Verordnungen schnellstmöglich anpassen“, sagte er der Zeitung. „Der Staat braucht, wenn er die Freiheiten der Bürger beschränken will, stets rechtfertigende Gründe.“

Gehe von Geimpften nachweislich keine relevante Gefahr für andere mehr aus, ließen sich jedenfalls für sie keine solchen Gründe mehr angeben. „Das gilt unabhängig von einer zweiten, dritten oder auch vierten Welle, weil Geimpfte zu dieser ja ebenfalls nichts beitragen.“

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