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SPD will Entscheidung zu Erleichterungen für Geimpfte nächste Woche


Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dringt auf eine schnelle Entscheidung über die Rücknahme von Corona-Maßnahmen bei vollem Impfschutz. „Der Umgang mit Geimpften sollte nächste Woche geregelt werden“, sagte er der „Bild“ (Donnerstagausgabe).

„Die Bundesregierung sollte die Verordnung über das Wochenende verfassen und Anfang der Woche im Kabinett beschließen.“ Mittwoch könnten die Ausschüsse, am Donnerstag der Bundestag und am Freitag der Bundesrat zustimmen, so Fechner. Teil der Verordnung sollten dem SPD-Politiker zufolge auch Erleichterungen bei den Ausgangsbeschränkungen sein: „Geimpfte sollen nach 22 Uhr spazieren gehen können – und nicht nur allein, so wie es derzeit im Infektionsschutzgesetz geregelt ist.“ Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) fordert ebenfalls „Tempo bei den Erleichterungen und Ausnahmen der erheblichen Grundrechtseingriffe“ für vollständig Geimpfte. „Wenn von Geimpften keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, dürfte es für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung mehr geben“, sagte Frei der „Bild“. Die Bundesregierung werde dazu in wenigen Tagen einen Vorschlag vorlegen. „Die Verordnung dafür muss sauber formuliert und abgestimmt sein, und diese Zeit ist notwendig. Der Vorschlag sollte anschließend zügig als Verordnung umgesetzt werden, auch wenn es dazu womöglich einer Sondersitzung des Bundesrates bedarf.“ Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) wirft der Bundesregierung vor, verfassungswidrig zu handeln. „Die Bundesregierung hat offensichtlich ein taktisches Verhältnis zu Grundrechten. Dass die Geimpften und Genesenen fast fünf Wochen auf eine Verordnung vom Bund warten müssen, ist mit unserer Verfassungsordnung nicht in Einklang zu bringen“, sagte er der „Bild“. In der Entwurfsfassung des Infektionsschutzgesetzes sei die Bundesregierung davon ausgegangen, dass die Inkraftsetzung einer solchen Verordnung sogar innerhalb einer Woche möglich sei – inklusive einer Zustimmung des Bundestages. „Das Vorgehen der Bundesregierung ist nicht mehr am Rande der Verfassungswidrigkeit, es ist verfassungswidrig“, so Kubicki.

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