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Union und FDP für Maßnahmenaufhebung bei nichtansteckenden Geimpften


Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Union und FDP haben sich hinter die Forderung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gestellt, Einschränkungen für Geimpfte dann aufzuheben, wenn von ihnen kein Ansteckungsrisiko mehr ausgeht. „Sollte sich herausstellen, dass ein Impfstoff in seiner Wirkung dazu führt, dass jemand trotz Impfung weiterhin infektiös sein kann, muss das selbstverständlich berücksichtigt werden“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

„Möglicherweise ist bei den einzelnen Impfstoffen auch zu differenzieren, inwieweit Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden können.“ Er hoffe, dass es dazu bald eine gesicherte Studienlage gebe. Sobald feststehe, dass keine Infektionsgefahr mehr von Geimpften ausgehe, „müssen wir auch die Grundrechtseingriffe entsprechend anpassen“, bekräftigte Frei. „Deshalb ist es für mich selbstverständlich, dass dann die besonders intensiven Einschränkungen der grundrechtliche Freiheiten wieder aufgehoben werden müssen. Alles andere hielte ich für verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Zuvor hatte Lambrecht den Funke-Zeitungen gesagt: „Menschen, die geimpft sind und von denen nachweisbar keine Gefahr für andere ausgeht, müssen zurückkommen zur Normalität.“ Die Einschränkung von Grundrechten könne „bei denjenigen Impfstoffen aufgehoben werden, bei denen nachgewiesen ist, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, die diese Einschränkung rechtfertigen würde“. Wissenschaftler müssten sagen, welche Impfung welche Wirkung hat.

„Wenn das Ansteckungsrisiko nicht ausreichend reduziert wird, geht von dem Geimpften ja noch eine Gefahr aus. Dann können die Einschränkungen auch nicht aufgehoben werden.“ Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki nannte die Einschätzung Lambrechts „weitgehend zutreffend“. Deshalb sei es „aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendig, dass das Robert-Koch-Institut unmittelbar eine entsprechende Stellungnahme darüber abgibt, bei welchem Impfstoff eine Ansteckungsgefahr für andere nicht besteht“.

Der Bund habe allerdings nicht die Befugnis, die Freiheitsrechte Geimpfter per Verordnung wiederherzustellen. „Wenn keine Gefahr von Geimpften ausgeht, gelten diese Rechte einfach wieder – da kann der Verordnungsgeber machen, was er will“, sagte Kubicki den Funke-Zeitungen. „Deshalb ist die vorgelegte Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig, weil zum Beispiel bei der Ausgangssperre zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften nicht unterschieden wird.“

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