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Verbraucherinfo: Betriebsrente zahlt sich für Arbeitnehmer nicht immer aus

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor finanziellen Risiken beim Thema Betriebsrente

Am 29.Mai 2017 hat sich die Regierungskoalition beim viel diskutierten Betriebsrentenstärkungsgesetz geeinigt. Hierdurch will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Arbeitnehmer als bisher die betriebliche Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber nutzen und so privat für ihre Rente vorsorgen. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass der Arbeitgeber künftig zu einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Sparbeitrages verpflichtet wird, wenn sich Arbeitnehmer für eine betriebliche Entgeltumwandlung entscheiden. Doch lohnt sich das in jedem Fall? Die Verbraucherzentrale Bayern sieht die Gefahr, dass diese Form der Altersvorsorge gerade für Menschen jungen bis mittleren Alters – wie bisher – ein sicheres Verlustgeschäft werden kann. „Die betriebliche Entgeltumwandlung lohnt sich meist erst bei einem Arbeitgeberzuschuss von 40 Prozent“, sagt Merten Larisch, Altersvorsorgeberater der Verbraucherzentrale Bayern. „Ansonsten ist es besser, sich für andere Formen der Altersvorsorge zu entscheiden.“

Eigenaufwand für Beschäftigte wirkt zunächst gering

Viele Arbeitnehmer nutzen inzwischen die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber für die Rente vorzusorgen. Sie verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der in einen betrieblichen Vorsorgevertrag fließt. Das können beispielsweise Direktversicherungen oder Pensionskassen sein. Im öffentlichen Dienst sind es die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder Zusatzversorgungskassen. Die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung ist bis zu einer Höchstgrenze von monatlich 404 Euro steuerfrei. Außerdem werden bis zur Höchstgrenze von monatlich 254 Euro auch keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, so lange der Verdienst unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegt. Tatsächlich müssen Beschäftigte in der Erwerbsphase nur einen äußerst geringen Eigenanteil für ihre Betriebsrente einzahlen. Denn viele Arbeitgeber rechnen gegen, dass Arbeitnehmer in der Ansparphase von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind. „Dieser optisch stark überzeugende Vorteil sollte jedoch hinterfragt werden“, sagt der Altersvorsorgeberater.

Spätere Rente muss versteuert werden

Denn meist erhält der Beschäftigte so gut wie nie eine Auflistung der Abzüge von seiner späteren Rente. „Nur die wenigsten wissen, dass sie bei der Auszahlung ihrer späteren Leistung auf die gesamte Betriebsrente oder auf die Kapitalzahlung Einkommensteuer abführen müssen“, berichtet Merten Larisch von den Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Bayern. „Und es werden darauf die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.“ Ein weiterer Nachteil ist, dass Beschäftigte aufgrund des niedrigen Bruttolohns, der sich durch die betriebliche Entgeltumwandlung ergibt, weniger Rentenbeiträge einzahlen. Das bedeutet, dass spätere Rentner eine niedrigere gesetzliche Rente erhalten. Der geringere Bruttolohn kann sich gegebenenfalls auch nachteilig auf die Höhe des Krankentage-, Arbeitslosen- und Erziehungsgelds auswirken.

Betriebsrente lohnt sich meist nur mit Arbeitgeberanteil

Für Arbeitnehmer ist es deshalb wichtig, die „Netto“-Leistung im Rentenalter genau zu berechnen. Nur wer das tut, kann beurteilen, ob sich die Höhe der Förderrendite für seine individuelle Altersvorsorgeplanung rentiert. Vor allem jüngere Arbeitnehmer sollten gut aufpassen. „Wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem nennenswerten Beitragszuschuss einbringt, drohen deutliche Einbußen“, warnt der Altersvorsorgeexperte. Je nach Alter sollte der Arbeitgeberanteil wenigstens 40 Prozent betragen. So können auch spezifische Nachteile der betrieblich geförderten Vorsorgevariante aufgehoben werden. Dazu gehören die eingeschränkte Vererbbarkeit und keine Kapitalisierungsmöglichkeit weder in der Ansparphase noch nach Rentenzahlungsbeginn. Wer sich ein flexibles und individuelles Vorsorgekonzept aufbauen möchte, kann sich zur Beratung an die Verbraucherzentrale Bayern wenden. Infos zu Terminvereinbarung und Kosten gibt es unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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