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Wirecard-Sonderermittler macht EY schwere Vorwürfe


Foto: Ernst & Young, über dts Nachrichtenagentur

München (dts Nachrichtenagentur) – Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY gerät im Zuge des Wirecard-Skandals immer mehr unter Druck. Der vom Bundestags-Untersuchungsausschuss eingesetzte Sonderermittler hält in seinem Gutachten EY-Prüfern nachlässige Arbeit und teils eine Verletzung ihrer Pflichten vor.

„Es zeigen sich Ansatzpunkte, dass der Abschlussprüfer die Vorgaben der IDW-Prüfungsstandards im Bereich der Prüfungsplanung und -durchführung nicht vollumfänglich umgesetzt hat“, heißt es in dem als Verschlusssache eingestuften Report für den Untersuchungsausschuss, über den das „Handelsblatt“ berichtet. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) setzt Prüfungsstandards für Wirtschaftsprüfer in Deutschland fest. EY hatte jahrelang die Bilanzen von Wirecard testiert, obwohl diese manipuliert waren. Der Sonderermittler zerpflückt insbesondere den Umgang von EY mit dem sogenannten Drittpartner-Geschäftsmodell (TPA) von Wirecard, das als Zentrum des Betrugs gilt.

Zwar habe sich der Abschlussprüfer „intensiv mit dem TPA-Geschäftsmodell und dessen Besonderheiten auseinandergesetzt“, stellt das Gutachten fest, „eine systematische Analyse der Betrugsindikatoren“ gemäß der Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer hätte aber „bezogen auf das TPA-Geschäft zu einer erhöhten kritischen Grundhaltung und weitergehenden Prüfungshandlungen führen müssen“, heißt es in dem Bericht. Dass der Betrug über Jahre nicht auffiel und angebliches Wirecard-Vermögen von 1,9 Milliarden Euro aus dem Drittpartner-Geschäft nicht existent war, liegt womöglich auch an den Mängeln in der EY-Arbeit. So vermuten die Sonderermittler, dass EY seine Prüfungsstrategie nicht verändert habe, obwohl Warnhinweise vorgelegen hätten. „Die erlangten unternehmensinternen Prüfungsnachweise sind nach unserer Auffassung schwach“, heißt es in dem Report.

Es sei aus den Unterlagen jedoch nicht zu entnehmen, dass dies bei EY als Warnsignal wahrgenommen worden sei. EY wollte sich gegenüber dem „Handelsblatt“ nicht dazu äußern.

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