Landkreis GünzburgLandkreis Neu-UlmLandkreis Unterallgäu und MemmingenRegionalnachrichtenTOP-NachrichtenWeitere News

Zahlreiche Kontrollen: Fahndungsaktionen gegen Einbrecher fortgesetzt

Die Polizei setzt ihre Fahndungsaktionen gegen Einbrecher fort. Wie in den Jahren zuvor, haben sich das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West und ihre Polizeidienststellen in der Region das Ziel gesetzt, den Deliktsbereich der Wohnungseinbruchskriminalität in den besonderen Fokus zu nehmen.

Diese Kontrollmaßnahmen wurden im Zeitraum 14. bis 17. März 2018 nochmals intensiviert. Basis dieser, bereits vierten gemeinsamen, Schwerpunktkontrolle ist die im Jahr 2016 geschlossene Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität zwischen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Landkreis Günzburg
Am Donnerstagabend kontrollierten Beamte schwerpunktmäßig an verschiedenen Orten entlang der A 8 im Landkreis Günzburg. Dabei waren sowohl uniformierte als auch zivile Einsatzkräfte unterwegs. Eine stationäre Kontrollstelle wurde an der Tank- und Rastanlage Leipheim eingerichtet. Wie die Polizei weiß, sind insbesondere Gebiete in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen interessant für Beutezüge der Wohnungseinbrecher. Eine einfache und unauffällige Anfahrt sowie vor allem die schnelle Flucht vom Tatort, sind für die Einbrecher und Einbrecherbanden besonders wichtig.

Der Polizei war wichtig Präsenz zu zeigen, möglichst Täter schon auf dem Weg zum Tatort abzufangen sowie verdächtige Fahrzeuge, welche mit dem Deliktsbereich in Zusammenhang stehen könnten, zu kontrollieren.

Beamte aus Memmingen, Neu-Ulm, Burgau und Günzburg beteiligten sich diesmal an der mehrstündigen Kontroll- und Fahndungsaktion unter Koordination und Leitung der Autobahnpolizei Günzburg. Es wurden fast 200 Personen und 38 Kraftfahrzeuge, auch Kleintransporter, Lkw und Busse, überprüft. Ein „dicker Fisch“ ging den Beamten dabei nicht ins Netz. Die Beamten stellten vier Personen fest, welche zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben waren. Außerdem werden Anzeige gegen das Aufenthaltsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, wegen Falschbeurkundung und Sozialleistungsbetrug erstattet sowie Ordnungswidrigkeiten wegen einer Fahrt unter Drogeneinfluss und diversen anderen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bearbeitet.

Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich um Mitteilung jeder verdächtiger Wahrnehmung über den Polizeinotruf 110.

Bereich Mindelheim
Die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen wurden in den Abendstunden sowohl von uniformierten wie auch von zivilen Polizeikräften, im gesamten Dienstbereich der PI Mindelheim durchgeführt. Insgesamt wurden dabei über 230 Fahrzeuge und rund 280 Personen überprüft. Dabei wurden insgesamt 21 Ordnungswidrigkeiten, überwiegend Verkehrsverstöße, festgestellt. Die Polizei Mindelheim bedankt sich bei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern für ihre Geduld und ihr Verständnis.

Raum Weißenhorn

Polizeikelle
Symbolfoto: © Sven Grundmann – Fotolia.com

Im Bereich Weißenhorn, Pfaffenhofen und Roggenburg wurden diverse Fahrzeuge und Personen in Wohngebieten sowie an Durchfahrtsstraßen von den Beamten unter die Lupe genommen. Am 17.03.2018, um 19.25 Uhr, erfolgte deshalb die Kontrolle eines 30-jährigen Fußgängers in Weißenhorn, in der Mozartstraße. Der Mann hatte sich auffällig verhalten, als der Streifenwagen in dem Wohngebiet an ihm vorbeifuhr. Bei der anschließenden Identitätsfeststellung und Überprüfung der übermittelten Personalien, konnte ein Treffer im polizeilichen Fahndungsbestand festgestellt werden. Der 30-Jährige war wegen diverser Straftaten rechtskräftig verurteilt worden. Aufgrund dessen untersagte ihm das Landgericht Memmingen per Gerichtsbeschluss Alkohol und illegale Betäubungsmittel zu konsumieren. Ein durchgeführter Alkoholtest verlief negativ. Allerdings räumte der Mann den Konsum von Betäubungsmitteln ein. Ein Drogenschnelltest verlief positiv auf Cannabis, Amphetamine sowie Kokain. Der 30-Jährige erhält deshalb eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht.

Raum Buchloe
Mittwochnachmittag beteiligten sich Beamte der Polizeiinspektion Buchloe an einer länderübergreifenden Polizeiaktion mit einer Kontrolle auf der B 12 im Bereich Weinhausen.

Im Rahmen eines präventiven Gesamtkonzeptes wurden stichpunktartig Verkehrsteilnehmer einer ganzheitlichen Überprüfung unterzogen. Der Schwerpunkt der Aktion lag in der Verhinderung und Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität. Zusätzlich wurden Verkehrsverstöße wie Handynutzung, Gurtanlegepflicht, verbotenes Überholen sowie das Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss überwacht. Um die Sicherheit der Kontrollbeamten zu gewährleisten, wurde vor der Kontrollstelle mittels eines Geschwindigkeitstrichters die normal zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h bis auf 40 km/h reduziert. Da sich die Verkehrsteilnehmer erfahrungsgemäß nicht an die verringerte Geschwindigkeit halten, wurden zusätzlich Geschwindigkeitsübertretungen per Lasermessung geahndet. Neben der präventiven Wirkung wurden im Verlauf der Kontrolle 35 Verkehrsverstöße festgestellt, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt geahndet werden. Ein Verkehrsteilnehmer wurde wegen eines Überholverstoßes, sechs wegen verbotener Handynutzung und 28 wegen erheblicher Geschwindigkeitsübertretungen angezeigt. Eine Pkw-Fahrerin wurde bei zulässigen 60 km/h mit 105 km/h gemessen.

Donnerstagabend bestreiften uniformierte und zivile Kräfte der PI Buchloe schwerpunktmäßig die Wohngebiete im Dienstbereich. Ziel war die Kontrolle verdächtiger Fahrzeuge und Personen, die einen Bezug zur Wohnungseinbruchkriminalität haben könnten.

Bereich Senden
Am 15.03.2018 im Zeitraum von 17.00 Uhr bis 23.00 Uhr führte die Polizei Senden gezielt Schwerpunktkontrollen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Stadtgebiet Senden durch.

Im Rahmen der Kontrolle wurde ein 32-Jähriger mit seinem Fahrzeug in der Richard-Wagner-Straße angehalten und kontrolliert. Hierbei konnte durch die kontrollierenden Beamten deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert über der 1,1 Promillegrenze. Daraufhin wurde der Mann zur Durchführung einer Blutentnahme, mit zur Dienststelle verbracht. Im Laufe der Kontrolle, konnte noch ein Verstoß gemäß der Abgabenordnung und der Fahrzeugzulassungsverordnung festgestellt werden, da der 32-Jährige missbräuchlich rote Kennzeichen nutzte um den nach Hause weg anzutreten. Der eigentliche Zweck der roten Kennzeichen für eine Probe- oder Überführungsfahrt, wurden durch den 32-Jährigen missachtet.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.