Deutschland & WeltWirtschaft

DexKo Global einigt sich mit BPW Bergische Achsen KG auf Übernahme der BPW Fahrzeugtechnik

Stärkung des Kerngeschäfts der AL-KO Fahrzeugtechnik – Unternehmen sollen dynamisch weiterentwickelt werden

DexKo Global, einer der weltweit führenden Hersteller von hochwertiger Fahrwerkstechnik, Chassis-Baugruppen und Zubehörteilen, plant die Erweiterung des Kerngeschäfts der AL-KO Fahrzeugtechnik durch die Übernahme der BPW Fahrzeugtechnik aus Paderborn, Nordrhein-Westfalen, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der BPW Bergische Achsen KG.

200 Mitarbeiter in Paderborn
Fokus der BPW Fahrzeugtechnik ist insbesondere die Entwicklung und Fertigung von Fahrwerkstechnologie im niedrigen Achslastbereich. Das Unternehmen ist ein etablierter Marktteilnehmer und überzeugt durch hochwertige und zuverlässige Produkte. Dafür sorgen knapp 200 Mitarbeiter am Standort Paderborn.

Fred Bentley, CEO bei DexKo Global: „Wir freuen uns, zukünftig auf die ausgewiesene Expertise der BPW Fahrzeugtechnik setzen zu können. Getreu unserem Leitmotiv „together is better“ werden wir die vorhandenen Synergien nutzen, um unsere Unternehmen dynamisch weiterzuentwickeln“.

Stärkung des Portfolio
Harald Hiller, President und CEO der AL-KO Fahrzeugtechnik führt weiter aus: „Durch die Zusammenführung der AL-KO Fahrzeugtechnik mit der BPW Fahrzeugtechnik stärken wir das Portfolio unseres Kerngeschäfts, gewinnen bewährtes Know-how und garantieren unseren Kunden Spitzenprodukte von höchster Qualität“.

Alle Beteiligten profitieren
Markus Schell, Persönlich haftender Gesellschafter der BPW Bergische Achsen KG: „Von dieser Vereinbarung profitieren alle Beteiligten. Wir können uns nunmehr in der BPW Gruppe verstärkt unserem Kerngeschäft, der Entwicklung von Systemlösungen und Dienstleistungen für Gütertransport und Logistik, widmen. Die Mitarbeiter der BPW Fahrzeugtechnik werden mit der AL-KO Fahrzeugtechnik weiterhin Teil eines weltweit tätigen Traditionsunternehmens mit langfristiger strategischer Ausrichtung bleiben.“

Kartellbehörde muss noch zustimmen
Zur Höhe des Transaktionsvolumens haben beiden Parteien Stillschweigen vereinbart. Die Übernahme gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kartellbehörde.

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