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Landkreis Dillingen: Inzidenz unter 50 – Lockerungen ab 10. Juni

Ab 10.06.2021 gibt es in allen Lebensbereichen im Landkreis Dillingen a.d.Donau wegen Unterschreiten der 7-Tage-Inzdidenz von 50 weitere Lockerungen.

Aufgrund der kontinuierlich gesunkenen Fallzahlen kann sich die Bevölkerung im Landkreis Dillingen auf weitere Lockerungen in zahlreichen Lebensbereichen freuen. So gelten ab Donnerstag, 10. Juni 2021, 00:00 Uhr, im Landkreis wegen Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 neue Regelungen insbesondere für das öffentliche Leben, die Gastronomie, den Sport, die Freizeitangebote und die Kultureinrichtungen.

Grund dafür ist die gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die vom 04. bis einschließlich 08. Juni 2021 an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 50 lag. Entsprechend dem sog. Inzidenzschalter in der neuen 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich damit ab dem 10.06.2021, 00:00 Uhr, zusätzlich zu den seit 07.06.2021 geltenden Regelungen folgende weitere Erleichterungen:

  • Kontaktbeschränkungen:
    Nunmehr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken in Gruppen von bis zu zehn Personen zulässig. Die bisherige Begrenzung auf drei Hausstände entfällt. Geimpfte und genesene Personen bleiben, wie bereits bisher, bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl unberücksichtigt.
  • Veranstaltungen:
    Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit einem von Anfang an klar begrenzten und geladenen Personenkreis sind mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel zulässig und die Vorlage eines Testnachweises für die Teilnehmer entfällt. Zu beachten gilt allerdings, dass bei öffentlichen Veranstaltungen die zulässige Personenzahl die vollständig geimpften und die genesenen Personen beinhaltet während bei privaten Veranstaltungen bei der zulässigen Personenzahl die geimpften und genesenen Personen wie bei der Regelung zu den Kontaktbeschränkungen unberücksichtigt bleiben.
  • Seniorenheime/Behinderteneinrichtungen:
    Die staatlich angeordnete Vorlage eines Testnachweises für Besucher in vollstationären Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen entfällt. Einrichtungsspezifische Hygienekonzepte können jedoch weiterhin einen Testnachweis erfordern.
  • Sport:Ab Donnerstag ist Sport jeder Art ohne Personenbegrenzung gestattet. Zudem entfällt die Vorlage eines Testnachweises für Besucher von Sportveranstaltungen.
  • Freizeiteinrichtungen:
    Die Vorlage eines Testnachweises für Besucher von Freizeitparks, Indoorspielplätzen und vergleichbaren ortsfesten Freizeiteinrichtungen, Badeanstalten, Hotelschwimmbädern, Thermen, Welnesszentren, Saunen, Solarien, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen entfällt.
  • Gastronomie:
    Die Vorlage eines Testnachweises in der Gastronomie, wenn Gäste aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, entfällt.
  • Beherbergung:
    Die Vorlage eines Testnachweises bei der Beherbergung für jede weitere 48 Stunden entfällt.
  • Kulturelle Veranstaltungen:
    Die Vorlage eines Testnachweises für die Besucher von kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos und sonst dafür geeigneten Örtlichkeiten entfällt.
  • Schule/Kita:
    In den Schulen findet ausnahmslos Präsenzunterricht statt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen sowie organisierte Spielgruppen können ohne Einschränkungen öffnen.

Damit diese weiteren Lockerungsschritte für den Landkreis auf Dauer Bestand haben, bittet Landrat Leo Schrell Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger, die „Corona-Regeln“ weiterhin konsequent zu einzuhalten. Denn nur so könne dauerhaft eine Rückkehr zur Normalität in allen Lebensbereichen erreicht werden.

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